Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte, erklärt zur Verabschiedung der
Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung des
UN-Menschenrechtsrates am 30. September 2010:
„Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Resolution
des UN-Menschenrechtsrates zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung
außerordentlich. Die Tatsache, dass der UN-Menschenrechtsrat die
Resolution im Konsens angenommen hat, unterstreicht, dass alle
Staaten diesem Recht zentrale Bedeutung zumessen und es als rechtlich
verbindlich ansehen. Die Ableitung des Rechts aus dem Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem
darin enthaltenen Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, gibt
dem Recht eine verbindliche Grundlage.
Diese Resolution beendet die jahrelange Diskussion um die Frage,
ob es ein solches Recht überhaupt gibt. Völkerrechtlich ist nun klar
gestellt, dass das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung denselben
Status wie alle anderen Menschenrechte genießt. Jeder Mensch kann
sich gegenüber dem Staat auf das Recht berufen. Hiermit ist ein
Grundstein dafür gelegt, dass sich das Leben von Milliarden Menschen,
die noch immer keinen Zugang zu ausreichendem, sicherem, bezahlbarem
Wasser sowie zu hygienischer Sanitärversorgung haben, verbessert.
Besonders durch den Einsatz der Bundesregierung für dieses Recht
und das entschiedene Auftreten der deutschen Delegation in den
Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat ist es zur Weiterentwicklung
des Völkerrechts gekommen.“
Die Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung wurde
von Deutschland und Spanien eingebracht. Sie steht in der Folge der
Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung der
UN-Generalversammlung vom 28. Juli 2010.
Weitere Informationen:
Resolution „Human rights and access to safe drinking water and
sanitation“, verabschiedet am 30. September 2010
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