Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Patientenrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart

Landgericht Stuttgart vom 24.04.2018

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Nervenschädigung durch fehlerhafte Implantation eines Implanon-Hormonstäbchens, LG Stuttgart, Az. 15 O 67/17

Chronologie:

Die Klägerin begab sich in die Behandlung der Beklagten zwecks Schwangerschaftsverhütung. Die Beklagte setzte ein Implanon-Hormonstäbchen ein, eine Aufklärung über Risiken erfolgte allerdings nicht. Beim Einsetzen wurde der Nervus medianus verletzt. Seither leidet die Klägerin unter einer Gefühlsstörung, Taubheit der Finger 1 bis 3 links sowie einer Hand- bzw. Fingerschwächung.

Verfahren:

Das Landgericht Stuttgart hat den Parteien aufgrund der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage einen Vergleich vorgeschlagen. Dieser kann von beiden Seiten noch widerrufen werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Sollte der Vergleich nicht zustandekommen, wird das Landgericht Stuttgart in eine umfassende Beweisaufnahme übergehen und ein fachmedizinisches Gutachten einholen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist fest.