Landgericht Osnabrück vom 23.04.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Tod nach Tumorrezidiv eines Gallenblasenkarzinoms, 30.000,- Euro, LG Osnabrück, 3 O 983/14
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich beim Beklagten zur Nachsorge eines Gallenblasenkarzinoms in Behandlung. Der Beklagte verkannte ein Tumorrezidiv hinter der Vena portae.
Verfahren:
Das Landgericht Osnabrück hat ein radiologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das den Verdacht einer verspäteten Auswertung der CT-Aufnahmen bestätigte. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zu einer Schadensumme von 30.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da der Gutachter einen groben Behandlungsfehler konstatierte, kehrte sich die Beweislast in dieser Angelegenheit um und die Ehefrau des Patienten erhielt eine angemessene Entschädigung, stellt RA Dr. D.C. Ciper, LLM fest.