Mediation bei Konflikten mit der Ausländerbehörde

Ein türkisch stämmiger deutscher Mitbürger lernte bei einem Türkeiaufenthalt eine ortsansässige Frau kennen und heiratete diese 2014 im Heimatort der Ehefrau. Kurz nach der Heirat stellte die türkische Ehefrau an der Botschaft in der Türkei einen Visaantrag zur Familienzusammenführung. Nachdem dieser Antrag nach drei Monaten nicht entschieden war, reiste die Ehefrau auf einem Besuchsvisum in Deutschland ein innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visa wieder aus.
Zwischenzeitlich wurde der Visaantrag der Ehefrau von der Botschaft in der Türkei mit dem Argument, es handele sich um eine Scheinehe abgelehnt. Die Ehefrau, zwischenzeitlich schwanger, reiste darauf hin erneut mit einem Besuchsvisum in Deutschland ein.
Nach der Ankunft in Deutschland stellte das Ehepaar bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau. Dieser Antrag wurde mit dem Hinweis auf die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes abgelehnt, demnach muss das Visa zur Familienzusammenführung grundsätzlich im Heimatland des ausländischen Ehegatten gestellt werden. Gleichzeitig wurde die Ehefrau aufgefordert, Deutschland zu verlassen, bei einer Weigerung müsse diese mit Abschiebung rechnen.
Mithilfe eines Anwalts klagte der Ehemann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Ausländerbehörde auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Das Gericht wies die die Klage mit dem Hinweis auf die geltende Gesetzeslage ab und bestätigte die Ausreiseverfügung der Ausländerbehörde. Um die unmittelbare Abschiebung zu vermeiden rief der Ehemann daraufhin die Härtefallkommission an, diese setzte die Abschiebung bis zur Entscheidung aus.

Schließlich bat der Ehemann einen Mediator um Hilfe. Nach einer Anzahl von Telefonaten stimmte die Ausländerbehörde einem Mediationsversuch zu. In der Mediation fanden beide Parteien eine Lösung, die es dem Ehepaar gestattete, das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen. Weiterhin stimmte die Behörde zu, Unterstützung bei der Beantragung der erforderlichen Visa in der Türkei zu leisten. Auf diese Weise wurde sowohl den Bedürfnissen des Ehepaars wie auch den rechtlichen Rahmenbedingungenrechnung getragen.