MDS: Prüfungen von Krankenhausabrechnungen in vollem Umfang erhalten

„Das eigentliche Problem bei den
Krankenhausabrechnungen ist die große Zahl von Falschabrechnungen,
nicht die Zahl der Prüfungen“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des
Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) zu Vorschlägen,
mit denen die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Zahl der Prüfungen
durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
einschränken will.

Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung zum Thema
„Krankenhausabrechnung im Fokus“ hat die Deutsche
Krankenhausgesellschaft (DKG) am 11. Oktober unter anderem ein neues
Konzept zum Prüfprozedere von Krankenhausabrechnungen vorgestellt.
„Die vorgeschlagenen Neuregelungen zielen primär darauf, die Zahl der
geprüften Fälle zu reduzieren, indem Hürden aufgebaut und Aufwände
der Prüfungen auf den MDK verlagert werden sollen“, so Pick. „Damit
lenkt die DKG vom eigentlichen Problem mangelnder Abrechnungsqualität
in Krankenhäusern ab!“. Dabei hatte u.a. der im April veröffentlichte
Prüfbericht des Bundesrechnungshofes gezeigt, dass die Krankenkassen
durch Korrektur falscher Abrechnungen Ausgaben von ca. 875 Mio. Euro
vermeiden.

Die DKG fordert, den Aufwand der Prüfungen für den MDK durch
zusätzliche Anzeige- und Abstimmungspflichten zu erhöhen und zugleich
enge Fristen für die Bearbeitung festzulegen. Außerdem sollen die
Prüfungen grundsätzlich im Krankenhaus stattfinden. „Dies zeigt, dass
es der DKG letztlich nur darum geht, die Zahl der
Abrechnungsprüfungen durch formale Hürden zu begrenzen“, so Pick.
„Angesichts der Höhe des Rückforderungspotenzials, das die
MDK-Abrechnungsprüfungen jährlich zutage fördern, ist die DKG
gefordert, in den Krankenhäusern für eine bessere Abrechnungsqualität
zu sorgen, anstatt immer neue Vorschläge zu machen, wie die
Abrechnungsprüfungen eingeschränkt werden können“.

Hintergrund:

Im Auftrag der Krankenkassen prüfen die Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) Krankenhausfälle von gesetzlich
Versicherten. Dabei machte der Teil der geprüften Fälle, die
Abrechnungen nach dem DRG-System betreffen, etwa 2 Mio. im Jahr 2010
aus. Damit prüften die MDK in 2010 etwa 11 Prozent aller
abgerechneten Krankenhausfälle.

In etwa 45 Prozent dieser vom MDK geprüften Fälle waren die
Krankenhausabrechnungen fehlerhaft. Je geprüfter Abrechnung ergab
sich ein durchschnittlicher Kürzungsbetrag von mehr als 700 Euro.
Dieser Betrag ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
angestiegen. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes resultiert aus den
Prüfungen ein Rückforderungspotenzial von bis zu 1,5 Mrd. Euro.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der
Krankenkassen e.V. (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen
medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem per Gesetz
zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der
Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der
Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und
organisatorischen Fragen.

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Christiane Grote
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
MDS
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