Mayer: Kompromiss für mehr Sicherheit

Anlässlich der heutigen Einigung zur Neuordnung der
Sicherungsverwahrung erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Der nun gefundene Kompromiss trägt zu einer deutlichen Stärkung
der öffentlichen Sicherheit bei. Gefährliche Gewalt- und Sexualtäter
können nun auch zukünftig zum Schutz der Bevölkerung in
entsprechenden Einrichtungen sicher untergebracht wer-den. Diese neue
Form der Unterbringung kommt damit endlich unserer Forderung nach
einem höchstmöglichen Schutz der Bevölkerung vor Intensivtätern nach.

Von besonderer Bedeutung ist, dass die sogenannten „Altfälle“ mit
der geplanten Neuregelung erfasst werden können. Auch sie können bei
nachgewiesener Gefährlichkeit nun in den neu zu schaffenden
Einrichtungen untergebracht werden. Dies stellt einen erheblichen
Mehrgewinn an Sicherheit gegenüber der bisher geplanten Einführung
einer elektronischen Fußfessel dar.

Ob allerdings der gleichzeitig vereinbarte Wegfall der
nachträglichen Sicherungs-verwahrung durch die Ausweitung der
vorbehaltenen Sicherungsverwahrung tat-sächlich vollständig
kompensiert werden kann, bleibt abzuwarten.

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