Mayer: Das Wohl des Kindes bleibt entscheidend

Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht bei nichtverheirateten
Eltern erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
unterstreicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) aus dem vergangenen Jahr. Bereits damals hatte
der EGMR den fehlenden Rechtsschutz für sorgerechtswillige Väter als
nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar,
angesehen.

In seinen Ausführungen zeigt das Bundesverfassungsgericht auf,
dass das elterliche Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern nur dann
verfassungskonform ausgestaltet werden kann, wenn sowohl die
Interessen jedes Elternteils als auch die des Kindes ausreichend
berücksichtigt werden. Eine Übertragung des Sorgerechts kommt
weiterhin nur zum Wohle des Kindes in Betracht.

Die notwendige Neuregelung des Sorgerechts kann aus meiner Sicht
nicht nur zu einer schlichten Verbesserung des Rechtsschutzes für
nichtverheiratete Väter führen. Vielmehr muss auch ihre materielle
Rechtsposition gestärkt werden. Es sollte ihnen bereits von Geburt
des Kindes an eingeräumt werden, die gemeinsame Sorge zu erhalten.
Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass sie sich nicht nur auf eine
Rolle als Unterhaltsverpflichteter beschränken wollen, sondern bereit
sind, ernsthafte familiäre Verpflichtungen gegenüber dem Kind
einzugehen. Damit würde auch dem verfassungsrechtlichen Anspruch des
Kindes auf beide Elternteile Rechnung getragen.

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