Massen-Rücktritt von einer Prüfung:

Massen-Rücktritt von einer Prüfung:
 

Massen-Rücktritt von einer Prüfung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt (genannt Doc Holiday), der viele – inhaltlich gleiche – Atteste ausgestellt hat

Bei einer Klausur im Fach Finanzwissenschaften an der Universität Hohenheim (bei Stuttgart) verließen 48 Studenten den Hörsaal und legten inhaltlich übereinstimmende Atteste desselben Arztes vor, in denen er den Studierenden jeweils „Kopfschmerzen in Kombination mit Sehstörungen oder Übelkeit und Erbrechen“ bescheinigte.

Nun wird gegen ihn ermittelt und seine Praxis durchsucht. Er soll bis zu 145 falsche Krankschreibungen ausgestellt haben.

Die Universität Hohenheim forderte nach dem Rücktritt Stellungnahmen der Studierenden an und erkannte die Mehrheit der Prüfungsrücktritte nicht an: Die Universität entschied, 33 der 37 fristgerecht eingereichten Prüfungsrücktritte nicht anzuerkennen. 4 Prüfungsabbrecher können noch darauf hoffen, dass sie doch noch als prüfungsunfähig eingestuft werden. Bei 11 anderen wird das Attest nicht anerkannt, weil sie es erst einen Tag später, und damit nicht fristgerecht, abgegeben haben: Die Prüfungsordnungen verlangen grundsätzlich die „unverzügliche“ Vorlage eines Attests. Unverzüglich bedeutet: „Ohne schuldhaftes Zögern“

Für 3 Studenten bedeutete das die endgültige Exmatrikulation aus dem Studiengang. Für sie war es der dritte und letzte Prüfungsversuch.

Unser langjährig im Prüfungsrecht tätiger Kollege, Herr Rechtsanwalt Joachim Drinhaus, berät Sie gerne, wenn Sie erwägen, von einer Prüfung vor deren Beginn – zurückzutreten.