Wer einen Riester-Vertrag zur privaten
Altersvorsorge abschließt, muss vom Anbieter darüber informiert
werden, ob und wie bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge
ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Die
Verbraucherzentrale Bremen hat anhand von Jahresmitteilungen
untersucht, wie diese Berichtspflicht praktisch umgesetzt wird.
Das Ergebnis ist ernüchternd – viele Anbieter liefern den
Verbrauchern nur schwammige und unzureichende Informationen:
– Nur fünf Anbieter geben konkret Auskunft, inwieweit sie ethisch
bzw. ökologisch bedenkliche Branchen und Verhaltensweisen bei der
Anlage der Altersvorsorgebeiträge ausschließen.
– In 27 Jahresmitteilungen geben die Anbieter zwar an,
Nachhaltigkeitsstandards anzuwenden, die Informationen hierzu sind
jedoch unpräzise.
– In 18 der untersuchten Jahresmitteilungen informieren die Anbieter
ihre Kunden, dass ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt
berücksichtigt werden.
Ulrike Brendel, Leiterin des Projekts „Gut fürs Geld, gut fürs
Klima“ bei der Verbraucherzentrale Bremen: „Die Riester-Anbieter, die
ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt anwenden,
argumentierten häufig mit der Ausrede, dass Sicherheit und Rendite im
Fokus der Anlageentscheidung stünden. Die Praxis und verschiedene
Studien zeigen jedoch, dass Rendite und Nachhaltigkeit sich
keinesfalls ausschließen müssen.“
Der Marktcheck umfasst insgesamt 50 Riester-Jahresmitteilungen von
48 Anbietern, darunter Versicherungen, Fondsgesellschaften und
Kreditinstitute. Bei Riester-Fondsparplänen deckt die Untersuchung
alle Anbieter ab, bei Riester-Versicherungen nahezu die Hälfte.
Außerdem wurden einige Riester-Banksparpläne von Sparkassen und
Genossenschaftsbanken untersucht, deren Jahresmitteilungen in der
Regel Standardformulierungen ihrer Verbände enthalten.
Das Ergebnis des im Rahmen des Projektes „Gut fürs Geld, gut fürs
Klima“ durchgeführten Marktchecks verdeutlicht, dass die
Nachhaltigkeitsberichtspflicht nicht automatisch mehr Transparenz für
Verbraucher bedeutet. Die Verbraucherzentrale Bremen fordert daher
ethisch-ökologische Mindeststandards insbesondere für die staatlich
geförderte Altersvorsorge. „Gäbe es solche Mindeststandards, wären
Verbraucher nicht mehr auf die wenig aussagekräftigen Auskünfte der
Anbieter angewiesen und hätten die Gewissheit, dass Gelder
beispielsweise nicht in geächtete Waffen oder in die klimaschädliche
Energieerzeugung fließen“, sagt Brendel.
Ãœber das Projekt „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“
Das bundesweite Projekt „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“ der
Verbraucherzentrale Bremen informiert über nachhaltige Geldanlage und
Altersvorsorge. Die Verbraucherzentrale Bremen kooperiert dafür mit
den Verbraucherzentralen Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Gefördert wird „Gut
fürs Geld, gut fürs Klima“ vom Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative.
Ausführliche Informationen zum Marktcheck
„Nachhaltigkeitsberichtspflicht bei Riester-Verträgen“ und eine
Übersichtstabelle mit den vollständigen Angaben der einzelnen
Anbieter unter http://ots.de/zMgWX.
Pressekontakt:
Ulrike Brendel, Projektleitung „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“, Tel.
(0421) 160 77 – 42, brendel@vz-hb.de