
Immer häufiger erwerben Unternehmer bei dem Werbesystem Google AdWords Schlüsselwörter (Keyword) um mit diesen ihre Produkte und / oder Homepage effizient zu bewerben. Häufig werden hierbei auch bekannte Markennamen oder Unternehmensbezeichnungen als Keyword erworben. Eine Verwendung derartiger Markennamen stellt jedoch nicht immer auch eine markenrechtliche Verletzung dar. Dies hat nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2013 (Az.: I ZR 172/11) klargestellt. Jedoch sollte bei der Verwendung eines Markennamens oder einer Unternehmensbezeichnung als Keyword bei Google AdWords stets geprüft werden, ob deren Verwendung den Maßgaben der Rechtsprechung entspricht.
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http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/markenrecht/markenrechtverletzung-durch-google-adwords/