Markenrecht: 5 Dinge, die man wissen sollte

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, was unter einer Marke eigentlich zu verstehen ist und welche Vorgaben bezüglich der Marken durch das Markenrecht gelten. Jedoch sollten sich besonders Gründer und Selbstständige mit dieser Thematik so frühzeitig wie möglich auseinandersetzen, um spätere Probleme und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Im Bereich des Markenrechts gibt es nämlich zahlreiche Dinge, die es zu beachten gilt. Mehr Informationen zu der Anmeldung einer Marke finden Interessierte beispielsweise hier. Die fünf wichtigsten Dinge zum Markenrecht erklärt der folgende Beitrag.

Definition einer Marke

Eine Marke stellt eine geschützte Bezeichnung dar, die zur Kennzeichnung für Dienstleistungen oder Produkte eingetragen werden kann. Der Schutz dieser Marken wird durch das geltende Markenrecht gewährleistet.

Jedoch können auch Unternehmensnamen und Werktitel, beispielsweise von Musikstücken, markenrechtlich geschützt werden. Die bekanntesten Marken stellen dabei die Wort- und Bildmarken dar, die in ihrer Kombination geschützt werden, wie beispielsweise der typische Schriftzug von Coca-Cola. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, nur eine Wort- beziehungsweise eine Bildmarke zu schützen.

Eintragung einer Marke

Bevor eine Marke offiziell eingetragen wird, ist es essentiell, eine umfangreiche Markenrecherche vorzunehmen, um zu prüfen, ob die Marke nicht vielleicht schon existiert. Ansonsten besteht die Gefahr, Markenrechte von Dritten zu verletzen. Das Patent- und Markenamt nimmt selbst vor der Eintragung nämlich keine Überprüfung vor, ob der gewünschte Markenname eventuell bereits vergeben ist.

Die Markenanmeldung erfolgt dann bei dem Deutschen Patent- und Markenamt. Die Marke wird dabei stets für bestimmte Klassen eingetragen, die der Antragssteller auswählen muss. In der Standard-Anmeldung sind drei Klassen inkludiert.

Pflege einer Marke

Wurde die Marke erfolgreich eingetragen, unterliegt sie dem markenrechtlichen Schutz. Dieser erfüllt jedoch nur einen Nutzen, wenn dieser Schutz auch durchgesetzt wird. Das bedeutet, dass die Marke überwacht und eventuelle Verstöße gegen das Markenrecht konsequent geahndet werden müssen.

Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass die Marke verwirkt oder verwässert wird. In einem solchen Fall könnte der Markenschutz erlöschen. Um dies zu verhindern, sollte beispielsweise das Markenregister in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Verletzungen des Markenrechts

Wurde im Rahmen der Markenpflege festgestellt, dass eine neue Markenanmeldung das Markenrecht verletzt, ist im ersten Schritt bei dem DPMA Widerspruch zu erheben. Allerdings gilt für diesen eine Frist von drei Monaten ab der Eintragung der neuen Marke. Bei einem erfolgreichen Widerspruch erfolgt die Löschung.

Daneben bestehen außerdem die Möglichkeiten, ein Löschungsverfahren bei dem DPA zu beantragen oder dem Dritten, welcher die Marke unberechtigterweise nutzt, eine Abmahnung zukommen zu lassen. Auch eine Klage auf Schadensersatz ist grundsätzlich möglich.

Die Einrede

Im juristischen Bereich wird unter der Einrede ein Gegenrecht verstanden. So ist es möglich, dass zwar eventuell ein Anspruch auf eine Marke besteht, dieser jedoch gerichtlich nicht durchgesetzt werden kann.

Ein Beispiel dafür besteht darin, dass eine Marke für Bekleidungsstücke eingetragen wurde. Wird dann eine nicht gebilligte Nutzung des Markennamens festgestellt, möchte der Markeninhaber eine Abmahnung aussprechen – allerdings lässt sich diese nicht immer durchsetzen. Gerechtfertigt ist eine Abmahnung beispielsweise nicht, wenn sich das Markenrecht an dem Bekleidungsstück bereits erschöpft hat, der Fall sich im Ersatzteil- oder Zubehörgeschäft ereignet oder keine rechterhaltende Markennutzung stattfindet.