
„Eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Gehältern ist ein zu großer Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Jeder Eigentümer muss die Höhe von Gehältern selbst festlegen. Allerdings sollten insbesondere die großen Konzerne freiwillige Begrenzungen der Bezüge – etwa in Relation zum jeweiligen Durchschnittseinkommen – einführen. Das würde auch die gesellschaftliche Akzeptanz erhöhen“, fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Eine besondere Verpflichtung bei der Diskussion um angemessene Gehälter trifft jedoch den Staat, der selber an zahlreichen Unternehmen beteiligt ist. Auf viele weitere Unternehmen hat er maßgeblichen Einfluss. Ich nenne nur die gesetzliche Krankenkassen, die Sparkassen und die Anbieter von öffentlichem Nahverkehr. Hier muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Die anspruchsvollste Aufgabe in unserem Land nimmt die Bundeskanzlerin wahr. Ihr Gehalt ist Benchmark für alle anderen Gehälter, die Bürger mit ihren Steuern für staatliche Aufgaben zahlen“, erklärt Heinz.
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