Magna erhält eine Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung, die Käufe durch private Vereinbarungen von zusätzlichen Käufern ermöglichen

Magna International Inc. hat heute bekanntgegeben, dass die
Börsenaufsichtsbehörde (Ontario Securities Commission – OSC“) eine
Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung (die „Juni-Verfügung“), die es
uns erlaubt, private Kaufverträge mit unabhängigen Dritten
abzuschliessen. Magna International Inc. wurde bereits am 22. März
2013 eine Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung (die „März-Verfügung“)
gewährt, die es uns ermöglichte private Kaufverträge mit unabhängigen
Dritten unter bestimmten Bedingungen, die in der „März-Verfügung“
dargelegt sind, abzuschliessen. Alle Käufe unserer Stammaktien
mittels dieser privaten Vereinbarungen der Juni-Verfügung, werden
unter Nennwert des vorherrschenden Marktpreises abgeschlossen, können
über einen Zeitraum in Tranchen gezahlt werden und müssen auch sonst
die Bedingungen der Juni-Verfügung erfüllen, einschliesslich dass nur
ein solcher Kauf pro Kalenderwoche gestattet ist; dass jeder Kauf vor
unserem Normal Course Issuer Bid (das „NCIB-Angebot“) am 12. November
2013 stattfinden muss und dass die maximale Anzahl an Stammaktien,
die über diese privaten Wege gekauft werden können, einschliesslich
derer aus der März-Verfügung, nicht höher als 4.000.000 liegen dar,
was ein Drittel der Gesamtzahl an Stammaktien darstellt, die im Zuge
des Angebots gekauft werden können. Die maximale Anzahl an
Stammaktien, die in einer wöchentlichen Tranche mittels einer
privaten Vereinbarung gekauft werden können, wird 1.000.000 nicht
überschreiten. Bis zum heutigen Tag haben wir 2.000.000 Stammaktien
im Zuge der März-Verfügung gekauft.

Alle Stammaktien, die mittels privater Vereinbarungen gemäss der
März- und Juni-Verfügungen getätigt werden, werden in der Berechnung
der Stammaktien, die innerhalb des Angebots gekauft wurden, berechnet
(und werden nicht im Ganzen ein Drittel der maximalen Anzahl an
Stammaktien überschreiten, deren Kauf wir im Zuge des Angebots
erlauben), einschliesslich der Menge an gekauften und im Ganzen
bezahlten Stammaktien. Diese werden im System for Electronic Document
Analysis and Retrieval (SEDAR) unter http://www.sedar.com nach
Abschluss eines jeden solchen Kaufes aufgeführt.

Vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Anforderungen wird die
tatsächliche Anzahl der im Rahmen des NCIB-Angebots zurückgekauften
Stammaktien, sei es über eine solche privatrechtliche Vereinbarung
oder in anderer Weise, sowie das Timing solcher Rückkäufe, weiterhin
von uns festgelegt. Hierbei spielen zukünftige Preisbewegungen,
unsere Entscheidung, ob solche Käufe eine angemessene Verwendung
unserer Unternehmensmittel darstellen und im besten Interesse unseres
Unternehmens sind, und andere Faktoren eine entscheidende Rolle. Alle
Käufe unterliegen unseren normalen Handelssperrfristen.

ÜBER MAGNA

Magna ist ein führender globaler Zulieferer für die
Automobilindustrie mit 315 Produktionsstätten und 87
Produktentwicklungs-, Planungs- und Vertriebszentren in 29 Ländern.
Unsere 121.000 Mitarbeiter sind danach bestrebt, unseren Kunden
mittels innovativer Prozesse sowie Herstellungsverfahren auf höchstem
Niveau eine herausragende Qualität zu liefern. Unsere Produktpalette
umfasst Karosserien, Fahrwerke, Innenausstattungen,
Aussenausstattungen, Sitzsysteme, Antriebsstränge, Elektronik
[http://www.presseportal.de/stichwort/elektronik/702 ], Spiegel,
Verriegelungssysteme, Dachsysteme und -module sowie die komplette
Fahrzeugtechnik und Auftragsfertigung. Weitere Informationen über
Magna erhalten Sie auf unserer Website unter http://www.magna.com.

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise Aussagen, die soweit
sie keine historischen Fakten wiedergeben, „zukunftsgerichtete
Aussagen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen,
einschliesslich aber nicht beschränkt auf zukünftige Käufe unserer
Stammaktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms (Normal Course
Issuer Bid)oder gemäss privater Vereinbarungen innerhalb einer
Emittentenangebot-Ausnahmeverfügung durch eine
Börsenaufsichtsbehörde. Zukunftsgerichtete Aussagen können
finanzielle oder andere Prognosen beinhalten sowie Aussagen bezüglich
unserer zukünftigen Pläne, Ziele oder wirtschaftlichen Leistung oder
Annahmen enthalten, die auf vorangegangene und andere Aussagen
zurückgehen. Wir verwenden Wörter wie „könnte“, „würde“, „sollte“,
„wird“, „wahrscheinlich“, „erwarten“, „voraussehen“, „glauben“,
„beabsichtigen“, „planen“, „prognostizieren“, „vorhersagen“,
„prognostizieren“, „schätzen“ und ähnliche Ausdrücke, die zukünftige
Entwicklungen oder Vorfälle beschreiben, um zukunftsbezogene Aussagen
zu kennzeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
Informationen, die uns derzeit zur Verfügung stehen, sowie auf
Annahmen und Analysen, die wir in Bezug auf unsere Erwartungen und
Wahrnehmungen historischer Trends, der aktuellen Bedingungen und
erwarteter Entwicklungen formulieren, sowie auf anderen Faktoren, die
wir unter den gegebenen Umständen für angemessen halten. Ob jedoch
die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen unseren Erwartungen
und Prognosen gerecht werden, ist abhängig von einigen Risiken,
Annahmen und Unwägbarkeiten, von denen sich viele unserer
Einflussnahme entziehen und deren Auswirkungen schwer vorhergesagt
werden können. Zu diesen gehören unter anderem: die Möglichkeit einer
Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder ein
längerer Zeitraum der wirtschaftlichen Unsicherheit;
Liquiditätsrisiken, Risiken, die sich aus der Insolvenz einer
wichtigen Finanzinstitution ergeben; Schwankungen relativer
Währungskurse; Rechtsansprüche und/oder aufsichtsrechtliche
Massnahmen gegen uns; die Unberechenbarkeit und Fluktuation der Kurse
unserer Stammaktien; Änderungen von Gesetzen und
Verwaltungsvorschriften; sowie andere Faktoren, die in unserer
jährlichen Informationsbroschüre bei den Börsenaufsichtsbehörden in
Kanada sowie in unserem Jahresbericht auf Formblatt 40-F bei der
amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde sowie in späteren
Veröffentlichungen dargelegt sind. Bei der Bewertung von
zukunftsgerichteten Aussagen warnen wir den Leser davor,
unverhältnismässig viel Vertrauen in zukunftsgerichtete Aussagen zu
setzen. Leser sollten besonders die zahlreichen Faktoren
berücksichtigen, die die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse oder
Ereignissen von den prognostizierten erheblich beeinträchtigen
könnten. Ausser in den durch die einschlägigen Vorschriften des
Wertpapierrechts bestimmten Fälle haben wir nicht die Absicht,
zukunftsbezogene Aussagen an zu einem späteren Zeitpunkt auftretende
Informationen, Ereignisse, Ergebnisse oder Umstände oder andere
Vorfälle anzupassen und übernehmen in diesem Zusammenhang keine
Haftung.

Weitere Informationen erhalten Sie von: Vince Galifi, Executive
Vice President und Chief Financial Officer unter +1-905-726-7100 oder
Louis Tonelli, Vice President, Investor Relations unter
+1-905-726-7035.

Weitere Informationen unter:
http://