LVZ: Google-Sprecherin: Auch nach Fristablauf, gibt es Möglichkeit zur Löschung von Daten

Google hat sich gegen Kritik an der vierwöchigen
Einspruchsfrist gegen die Erfassung im Kartendienst Street View
gewehrt. „Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, besteht seit Mai
2009 – per Brief, Mail oder Fax“, sagte Unternehmenssprecherin Lena
Wagner der Leipziger Volkszeitung (Mittwochausgabe). Die Montag
startende und auf vier Wochen beschränkte Einspruchmöglichkeit im
Netz sei nur für diejenigen Bürger gedacht, die noch keinen Einspruch
erhoben haben und in einer der 20 Städte leben, die ab Ende des
Jahres in Street View zu sehen sein werden.

„Dieses Instrument gibt es, weil wir dem Bundesbeauftragen für
Datenschutz zugesagt haben, dass Google alle Widersprüche bearbeitet
bevor wir mit dem Material live gehen. Wir brauchen eine gewisse
Bearbeitungszeit“, erklärte Wagner. Dass die Widerspruchsfrist
ausgerechnet in die Sommerferienzeit falle, sei „ein bisschen
unglücklich“.

Wagner zufolge besteht allerdings nach dieser Frist noch immer die
Möglichkeit, eine Hausfassade unkenntlich machen zu lassen. „Auch
wenn man noch keinen Widerspruch eingelegt hat und keinen Gebrauch
von dem Tool macht, heißt das nicht, dass ein Haus für immer in
Street View abgelegt sein wird.“ Wer sein Haus entfernen lassen
möchte, könne über einen Link in Street View Google den Auftrag dazu
erteilen.

Die Zahl der Einsprüche sei bislang „verschwindend gering“, wenn
man sie in Relation zur Einwohnerzahl Deutschlands setze, sagte
Wagner. Die öffentliche Diskussion sei größer, als die Sorge der
Bürger, die tatsächlich Einspruch einlegen.

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