Bundestag beschließt Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim
Cybergrooming
Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Freitag voraussichtlich die Einführung
der Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming beschließen. Hierzu
erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:
Dr. Jan-Marco Luczak: „Kinderpornografie ist eines der schwersten und
widerlichsten Verbrechen. Denn hinter jedem Bild oder Video steht ein Opfer. Ein
Kind, das missbraucht wurde und sein Leben lang traumatisiert sein wird. Die
Täter müssen mit allen Mitteln und der ganzen Härte des Rechtsstaats bekämpft
und verfolgt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird. Mit der morgigen
Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim
Cybergrooming schließen wir daher Strafbarkeitslücken und geben der Polizei mehr
Ermittlungsbefugnisse an die Hand. Das ist ein gewaltiger Schritt in Richtung
mehr Kinderschutz.
Täter, die aus sexuellen Motiven im Internet nach Kindern suchen, können heute
schon bestraft werden. Straflos ist es aber bisher, wenn der Täter in einem
Chatroom oder in sozialen Medien nicht tatsächlich mit einem Kind, sondern mit
einem Polizeibeamten kommuniziert, der Missbrauch von Kindern im Internet
verhindern will. Weil es an der Strafbarkeit bisher fehlte, konnte gegen
Pädophile dann nicht weiter ermittelt werden. Diese Strafbarkeitslücke schließen
wir jetzt. In dieser Konstellation stellen wir den bloßen Versuch, sexuelle
Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen, unter Strafe.
Auch gegen Kinderpornografie im Internet, insbesondere im Darknet, wird
zukünftig endlich effektiv ermittelt werden können. Bislang scheiterte
Strafverfolgung oft daran, dass Polizisten zu Foren, in denen Kinderpornografie
getauscht wird, keinen Zugang hatten. Denn die Foren verlangen zumeist, dass die
Nutzer in regelmäßigen Abständen ihre –Vertrauenswürdigkeit– unter Beweis
stellen, indem sie selbst kinderpornografisches Material hochladen. Künftig wird
speziell geschulten Ermittlern nach Freigabe durch einen Richter erlaubt,
computergeneriertes Bildmaterial zu erzeugen, um so einen Zugang zu den
Tauschbörsen für Kinderpornografie zu erhalten und die Täter aufzuspüren. Wir
wollen diese Tauschbörsen austrocknen. Denn wenn es keinen Markt mehr für
Kinderpornografie gibt, wird es auch weniger Missbrauchsfälle geben. Mit dem
neuen Gesetz geben wir den Ermittlungsbehörden deswegen nun erweiterte und
effektivere Zugriffsmöglichkeiten in der digitalen Welt.“
Alexander Hoffmann: „Die Ermittler brauchen dringend Zugang ins Darknet. Das ist
de facto das einzige Instrument, um Täter zu ermitteln, die
kinderpornografisches Material produzieren und tauschen. In vielen Fällen stehen
hinter diesen Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle von schwerem sexuellem
Missbrauch. Es muss daher alles getan werden, um so schnell wie möglich an die
Täter zu kommen und weitere Taten unterbinden zu können. Die Rückmeldung aus der
Praxis ist ebenfalls eindeutig: Ermittler müssen eine aktive Rolle einnehmen
können bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Wir
schützen Kinder und Jugendliche künftig deutlich besser vor sexuellem
Missbrauch. Niemand, der Kinderpornografie produziert, damit handelt oder
konsumiert, soll sich sicher fühlen!“
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