Wegen nicht offengelegter Rückvergütungen durch die
beratende Kreissparkasse hat das Landgericht Stuttgart am 5. April
2011 einem von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertretenem
Anleger Schadensersatz in Höhe von fast 75.000 Euro zugesprochen. Der
Kläger hatte auf Empfehlung der Kreissparkasse Waiblingen eine
Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds LOVOR
Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG „Beteiligungsangebot
34, Büro- und Verwaltungsgebäude am Spittelmarkt, Berlin-Mitte“ in
Höhe von nominal 160.000 DM gezeichnet. Er setzte dabei 116.960 DM
Eigenkapital ein, 26,9 Prozent bestanden aus einem obligatorischen
Darlehen, ein Agio hatte er nicht zu zahlen.
Nach mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
muss eine Bank, die im Rahmen eines Beratungsvertrages Fondsanteile
empfiehlt, darauf hinweisen, dass sie Rückvergütungen erhält. Diese
Rechtsprechung hat auch das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil
vom 05.04.2011 aufgegriffen und dem Anleger Schadensersatz
zugesprochen, weil die beklagte Kreissparkasse Rückvergütungen in
Höhe von mindestens 8% des aufgebrachten Eigenkapitals erhalten hat,
die nicht offengelegt worden sind. Dabei hielt es das Landgericht für
unerheblich, ob diese Rückvergütungen aus einem Ausgabeaufschlag
(Agio) oder aus sonstigen Positionen gezahlt werden.
„Das Landgericht liegt im Ergebnis auf der Linie des XI.
Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, der jüngst in einem Beschluss
vom 09.03.2011 ausgeführt hat, dass offenlegungspflichtige
Rückvergütungen auch dann vorliegen, wenn Provisionen etwa aus
ausgewiesenen Eigenkapitalvermittlungskosten gezahlt werden“, so
Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. „Auch in den Fällen, in
denen kein Agio gezahlt worden ist, können sich Anleger unter
Umständen auf die Kick-Back-Rechtsprechung stützen und sind demnach
so zu stellen wie wenn sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätten“,
erläutert Dr. Brockmann weiter.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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