Verbraucherdienst e.V. registriert mit zunehmender Intensität Anrufe von Verbrauchern und Mitgliedern die Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwältin Katharina Davoutaki erhalten. In besagten Zahlungsaufforderungen zeigt Frau Katharina Davoutaki an, dass sie durch die Firma Lotto Tipp GmbH mit dem Einzug der betreffenden Forderung beauftragt wurde. In den Verbraucherdienst e.V. zur Bearbeitung vorliegenden Fällen handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 127,50 Euro, zahlbar innerhalb sieben Tagen. Alternativ wird eine Ratenzahlung über drei Monate zu je 42,50 Euro angeboten. Im Fall der Nichtzahlung gibt Rechtsanwältin Katharina Davoutaki an, dass sie berechtigt sei, ohne weitere Zahlungsaufforderung das Mahnverfahren einzuleiten.
Ein Umstand macht Verbraucherdienst e.V. nachdenklich im Zusammenhang mit den vorliegenden Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwältin Katharina Davoutaki und der Lotto Tipp GmbH als Ursprungsgläubiger. Allen Betroffenen, die sich bereits an Verbraucherdienst e.V. wandten, ist die Lotto Tipp GmbH nach eigenen Angaben völlig unbekannt. Dieser Sachverhalt ist dem Verein aus der täglichen Vereinsarbeit wiederum nur zu gut bekannt. – Zufall?
Was können Betroffene, die sich den Ursprung einer Zahlungsaufforderung nicht erklären können, tun? Zunächst gilt es, den in diesem Fall seitens Lotto Tipp GmbH erhobenen Anspruch ernst zu nehmen. Entgegen den in Foren immer wieder empfohlenen Tipps, nicht zu reagieren, ist es zwingend notwendig, mit juristischen Mitteln unmittelbar gegen die Forderung anzugehen. Je länger eine Gegenwehr mittels „Aussitzen“ verzögert wird, desto schwieriger, und vor allem teurer, gestaltet sich im späteren Verlauf die Gegenwehr.