Um die persönliche Notwendigkeit für eine Zahnzusatzversicherung zu klären, ist es sinnvoll und zweckmäßig, sich vorab über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse zu informieren. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich grundsätzlich an der sogenannten Regelversorgung. Hierunter wird eine medizinisch notwendige Grundversorgung verstanden. Zwar sind Behandlungen hierbei ausreichend, wobei ästhetische Ansprüche in aller Regel jedoch in den Hintergrund treten. Im Falle eines Zahnersatzes beträgt der Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkasse etwa 50% der Kosten für die Regelversorgung. Ohne Zahnzusatzversicherung ist die Differenz als Eigenanteil vom Patienten selbst zu übernehmen. Kann dieser anhand des Bonusheftes nachweisen, dass er sich innerhalb der letzten fünf Jahren regelmäßig (mind. 1 Mal/ Jahr) einer zahnmedizinischen Untersuchung unterzogen hat, so erhöht sich der Zuschuss um 10%. Kann er diesen Nachweis sogar für die letzten 10 Jahre erbringen, steigert sich der Anteil der Gesetzlichen Krankenkasse nochmals um 5%. In der Summe übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse maximal 65% der Regelversorgung. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkasse lässt hierbei keinen Raum für persönliche Wünsche. Verlangt der Patient aus ästhetischen Gründen etwa ein Zahnimplantat oder eine verblendete Brücke, werden trotz höherer Kosten weiterhin nur max. 65% der günstigsten Behandlung erstattet. Oftmals muss der Patient demzufolge mehrere hundert Euro aus eigener Tasche bezahlen.
Doch die Lücke zwischen den tatsächlichen Behandlungskosten und der Kassenleistung kann mit einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt nach Abzug der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse mindestens 90% der verbleibenden Kosten für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Wird lediglich die Regelversorgung in Anspruch genommen, sollte die Zahnzusatzversicherung die Kosten hierfür in voller Höhe übernehmen. Eine gute Zahnzusatzversicherung sieht neben den Leistungen für Zahnersatz auch eine Beteiligung an den Kosten für Zahnerhaltungsmaßnahmen vor. So etwa für eine gründliche professionelle Zahnreinigung, die als gezielte Vorsorge der langfristigen Erhaltung des Zahnstatus dient. Viele Zusatzversicherungen sehen hierbei allerdings eine Begrenzung von beispielsweise 100 EUR/Jahr vor. Eine Zahnzusatzversicherung sollte zudem auch für die Kosten einer Wurzel- und Parodontosebehandlung aufkommen. Denn diese Kosten werden von der Gesetzlichen Krankenkasse nur in ganz bestimmten Fällen übernommen. Kinder und Jugendliche können von einer Zahnzusatzversicherung zusätzlich profitieren. So übernehmen einige Versicherer bis zu einer bestimmten Höhe auch die Kosten für eine medizinisch begründete kieferorthopädische Versorgung. Auch Aufwendungen für Kunststofffüllungen sollten von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Grundsätzlich lohnt eine Zahnzusatzversicherung für alle, die sich nicht mit einer kostengünstigen Standardbehandlung zufriedengeben, sondern einen höherwertigen Zahnersatz wünschen. Aufgrund der großen Anzahl an Tarifen und Anbietern fällt dem Interessenten die Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung oftmals schwer. Auf www.beste-zahnzusatzversicherung.com lassen sich die Inhalte der einzelnen Tarife unverbindlich gegenüberstellen. So ist etwa auf einen Blick zu erkennen, welche Leistungsgrenzen die jeweilige Versicherung in den ersten Jahren vorsieht. Da das Portal www.beste-zahnzusatzversicherung.com von Zahnärzten und Versicherungsfachleute konzipiert wurde, profitiert der Interessent hierbei von gebündeltem Expertenwissen.
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