Lohnfortzahlungsbetrug – Detektei Hannover* – ein gesellschaftliches Phänomen, aber kein Kavaliersdelikt

Unternehmen sehen sich immer wieder mit unehrlichen Arbeitnehmern konfrontiert, die Lohnfortzahlungsbetrug begehen. Die Gründe können vielfältig sein: Unzufriedenheit am Arbeitsplatz, der gewünschte Urlaub konnte nicht genehmigt werden, durch Nebentätigkeiten benötigt der Arbeitnehmer eine Auszeit, für die er keinen Urlaub opfern mag. Dieses Fehlverhalten kostet die Wirtschaft jährlich einen geschätzten Milliardenbetrag. Doch durch die akribische Arbeit von Detekteien (http://detektei-contecta.de/einsatzregion/niedersachsen/hannover.php) können diese Vergehen eingeschränkt werden. Durch die Dokumentation der Tätigkeiten des Arbeitnehmers können Verdachte entkräftet oder mitsamt allen Folgen bestätigt werden. Neben der Kündigung sind auch Schadenersatzforderungen möglich.

Fingierte Kranktage sind keine Ausnahmeerscheinung mehr. Rund jeder fünfte Arbeitnehmer gab bei einer anonymen Umfrage an, bereits einmal in seinem Arbeitsleben aufgrund einer fingierten Krankheit krankgeschrieben worden zu sein. Die Zahl von krankheitsbedingten Lohnfortzahlungen ist von 12,9 Tagen im Jahr 2000 auf 14,8 Tage im Jahr 2014 angestiegen. Eine Änderung der Tendenz ist derzeit nicht in Sicht.

Gründe hierfür können Nebenbeschäftigungen (http://detektei-contecta.de/wirtschaftsdetektei/unerlaubte-nebentaetigkeit.php) der Arbeitnehmer sein. Aktuellen Statistiken zufolge wächst die Zahl der Erwerbstätigen mit Nebenbeschäftigung seit Jahren kontinuierlich. Durch die Doppelbelastung können zusätzliche Erholzeiten notwendig werden, die meist zulasten des Hauptarbeitgebers gehen.
Hier findet sich häufig eine Klausel in Arbeitsverträgen, die Arbeitnehmer dazu auffordern etwaige Nebenbeschäftigungen anzuzeigen. Diese können vom Arbeitgeber untersagt werden, wenn eine Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses befürchtet werden muss oder der Arbeitnehmer sogar für einen Konkurrenten arbeiten will.
Auch die Urlaubszeit dient ausschließlich der Erholung. Dabei ist die Rechtsprechung in diesem Bereich eindeutig. Einem Arbeitnehmer ist es untersagt in seinem Urlaub Tätigkeiten nachzugehen, die seine Erholung beeinträchtigen. In dieser Zeit zu arbeiten ist also gesetzwidrig und kann ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen.

Sich krank zu melden, um einer anderen Beschäftigung nachzugehen oder sich von einer Erwerbstätigkeit im Urlaub zu erholen, ist kein Kavaliersdelikt. Nicht umsonst spricht man hier von Lohnfortzahlungsbetrug, denn um nichts anderes handelt es sich. Die Folgen können schwerwiegend sein. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Darüber hinaus können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden und auch die Kosten einer, vom Unternehmen beauftragten, Detektei sind unter Umständen vom Arbeitnehmer zu erstatten.

Falsches Verhalten von Seiten des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber ebenfalls zur Kündigung herangezogen werden. Nach allgemeiner Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall alles unterlassen, was seine Gesundung beeinträchtigt. Mit einer Grippe oder Fieber im Winter Schlittschuh laufen zu gehen oder bei einem Umzug zu helfen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Ein Unternehmen sollte bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug (http://detektei-contecta.de/wirtschaftsdetektei/lohnfortzahlungsbetrug.php) auf keinen Fall auf eigene Faust tätig werden. Um vom Gericht anerkannt zu werden, sind lückenlose, über mehrere Tage hinweg angelegte Dokumentationen der Tätigkeiten des Mitarbeiters vonnöten. Die Expertise von Detekteien ist hier nicht wegzudenken.