31.01.2018: Das Landgericht Hamburg hat aktuell mit
Urteil vom 19.01.2018 – 322 O 322/17 – entschieden, dass ein Anleger
der MS „Anna Sophie“ GmbH & Co. KG die Ausschüttungen nicht
zurückzahlen muss. Der Insolvenzverwalter der insolventen
Schiffsgesellschaft hatte den Investor auf Rückzahlung von
Ausschüttungen in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen.
Zurzeit werden bei einer ganzen Reihe von Schiffsgesellschaften
die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern
zurückgefordert, etwa bei den Santa-R-Schiffen. Dabei sind die
Ausschüttungen teilweise vor mehr als 10 Jahren ausgezahlt worden.
„Werden Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert, sollte
geprüft werden, ob ein entsprechender Anspruch tatsächlich besteht“,
erklärt Rechtsanwalt Theo Wiewel von HAHN Rechtsanwälte. „Denn es
gibt verschiedene Möglichkeiten, sich hiergegen erfolgreich zur Wehr
zu setzen“, erläutert Wiewel weiter. Das Gleiche gilt, wenn die
Schiffsgesellschaft selbst die Ausschüttungen zurückverlangt.
HAHN Rechtsanwälte empfiehlt, derartige Zahlungsaufforderungen von
einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der
bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht,
Versicherungs- und Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt
Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank-und
Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig,
davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
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