Freiburg, 16.07.2014 – Mit „Lexware pay“ präsentieren Lexware und Wirecard einen Kartenzahlungsdienst, der speziell Kleinunternehmern, Selbständigen und Handwerkern ganz neue Perspektiven für die bargeldlose Zahlungsabwicklung eröffnet. Kartenlesegerät, App sowie vorherige Registrierung genügen, und schon lassen sich Zahlungen per EC-Karte über das Smartphone oder Tablet überall und jederzeit entgegen nehmen. Mit Lexware und Wirecard haben sich dazu zwei Unternehmen zusammengeschlossen, die auf ihren Gebieten für Sicherheit, Erfahrung und Seriosität stehen: Lexware, der führende Anbieter von Finanzsoftware, und Wirecard, der renommierte Lösungsexperte für den elektronischen Zahlungsverkehr.
Selbständige, Handwerker und Kleinunternehmer kennen das Problem: Die Leistung ist erbracht, die Ware geliefert und jetzt heißt es Warten auf den Zahlungseingang. Oder man möchte direkt vor Ort abkassieren aber der Kunde hat nicht genügend oder nicht das passende Bargeld parat. Um den Umsatz auf jeden Fall und unmittelbar sicherzustellen, wurde Lexware pay entwickelt. Zum Entgegennehmen von Zahlungen muss dabei nur die Lexware pay App gestartet und das Kartenlesegerät (Swipe & Sign), auf das Smartphone oder Tablet gesteckt werden. EC-Karte durchziehen, Kunde direkt auf dem Display unterschreiben lassen – fertig. Egal, ob auf Verkaufsausstellungen, Messen und Events, bei mobilen Dienstleistungen wie Massage, Friseur oder Schlüsselnotdienst – die Einsatzbereiche von Lexware pay sind unendlich vielseitig.
Keine Fixkosten – Gebühren entstehen nur beim tatsächlichen Einsatz
Für Lexware pay gibt es keine monatliche Grundgebühr und Mindestumsätze und die Transaktionskosten sind mit 0,75 % des Umsatzes plus 15 Cent zzgl. MwSt. pro Zahlvorgang auch für Existenzgründer attraktiv. Die dazugehörige App wird kostenfrei im Apple App Store zur Verfügung gestellt. Während der Einführungsphase bis zum 15.08.2014 erhält jeder Kunde das Kartenlesegerät kostenlos. Danach kostet es einmalig 19,95 Euro (zzgl. MwSt. und Versand).
Funktionen und Details
Vor dem ersten Einsatz der Lösung muss sich der Unternehmer registrieren. Sobald das Händlerkonto bei Wirecard angelegt wurde, ist Lexware pay startklar. Die Abwicklung der EC-Kartenzahlungen und wöchentlichen Auszahlungen erfolgen über Wirecard.
Die wichtigsten Features von Lexware pay im Ãœberblick:
– EC-Kartenerkennung aller deutschen EC-Karten
– Zahlungsbestätigung per Unterschrift mit dem Finger
– Zahlungsbestätigung kann per E-Mail an den Kunden gesendet werden
– Einfaches Erfassen der Posten und Preise
– Individuelle Steuersatzauswahl
– Zahlungen annullieren oder zurückerstatten direkt aus der App
– Trinkgeldfunktion
– Umfangreiches Statistik-Tool und detaillierte Zahlungsübersicht
– Zertifizierte Sicherheit der Zahlungsvorgänge gemäß PCI-DSS
– verschlüsselte Datenübermittlung über End-to-End Encryption
Zurzeit steht Lexware pay ausschließlich für mobile Geräte mit dem Apple-Betriebssystem iOS7 zur Verfügung. Ein Zahlungsverfahren mit PIN-Eingabe befinden sich momentan in der Entwicklung und wird in Kürze ebenfalls veröffentlicht.
Lexware und Wirecard – zwei starke Partner für optimale Lösungen
„Wir freuen uns, dass wir den Kartenzahlungsservice „Lexware pay“ gemeinsam mit Lexware umsetzen konnten“, so Brigitte Häuser-Axtner, Vice President Digital Sales von Wirecard. „Lexware konnte dabei viel Know-How über die Bedürfnisse der Zielgruppe miteinbringen. Zusammen mit unserer jahrelangen Erfahrung im mobilen Zahlungsverkehr ist es uns gelungen, eine innovative und einfach zu bedienende Lösung für Selbständige und Kleinunternehmer zu erarbeiten.“
Lexware pay – eine Erweiterung der lexoffice Plattform
Auf der lexoffice Plattform bietet Lexware Business-Lösungen wie die webbasierten Rechnungsprogramme „Auftrag & Finanzen“ und „Rechnung & Finanzen“ sowie umfassende Informationen, Vorlagen und kostenlosen Tools an. In die Reihe der innovativen Angebote für Kleinunternehmer, Selbstständige und Existenzgründer zählt ab sofort auch Lexware pay, welches das Angebot für die Zielgruppe nochmal deutlich erweitert.
Weitere Informationen unter:
http://presse.lexware.de