LEP: Nachhaltige Entwicklung statt kurzfristigem Profitstreben

Das Bayerische Kabinett hat im Dezember 2009 eine völlige Neuerarbeitung und Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Dies war zum einen ein Erfordernis aus dem geänderten rechtlichen Rahmen auf Bundesebene sowie der Beschlussfassung im Landtag. Zum anderen wollte man auf bayerischer Ebene eine Entbürokratisierung bei Planungsverfahren erzielen.