
Mitte Juni 2013 wurde Die 3. Ausgabe des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens „Rechtssichere Internetseiten“ veröffentlicht (Stand Mai 2013). Der Leitfaden umfasst 28 Seiten und kann bei allen IHK“s bestellt werden. Er kann auch kostenfrei als PDF-Datei im Internet abgerufen werden. Hinter dem Leitfaden steht das Projekt „eBusiness-Lotse Saar“, das auch Herausgeber ist. Geschrieben wurde der Leitfaden von Rechtsanwalt Marcus Dury LL.M., Fachanwalt für IT-Recht und Inhaber der IT-Recht Kanzlei DURY. (http://www.dury.de)
Der Leitfaden bietet Online-Shop-Betreibern und Inhabern von gewerblichen Internetseiten einen guten Überblick über die rechtlichen Risiken beim Betrieb eines Internetangebots, indem er die Rechtsbereiche: Anbieterkennzeichnung (Impressum), Online-Shop, Datenschutz und inhaltliche Rechtsverletzungen (Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht) nacheinander darstellt.
Die Leser werden auf bestehende und kommende Risiken hingewiesen und für die rechtlichen Belange ihres Internetauftritts sensibilisiert. Durch Praxis-Tipps, Checklisten und Musterbeispiele werden Unternehmer bei der Gestaltung ihres Internetauftritts unterstützt.
Aber auch mit der Unterstützung durch den Leitfaden „Rechtssichere Internetseiten“ gilt die allgemeine Einschätzung von Rechtsanwalt Dury: Man sollte sich mit dem Gedanken abfinden, dass Internetseiten nicht abmahnsicher sein können und nach Erhalt einer Abmahnung unbedingt eine Ersteinschätzung eines spezialisierten Anwalts eingeholt werden sollte.
Den Leitfaden können Sie hier kostenfrei herunterladen: http://www.website-check.de/leitfaden-download
Weitere Informationen unter:
http://www.dury.de