
Neue Regelung zum KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld seit Dezember 2015:
Das KfW (ERP) Gründerkredit Startgeld ist eines der wesentlichen Förderprogramme für Existenzgründer und junge Selbstständige. Insbesondere die Haftungsfreistellung erleichtert die Kreditaufnahme für Selbstständige ohne Sicherheiten.
Vorteil: Ab jetzt dürfen junge Unternehmen bis zu fünf Jahre (bisher: drei Jahre) nach Gründung der hauptberuflichen Selbstständigkeit den KfW Existenzgründungskredit nutzen.
Mehr zum Thema Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit mithilfe des KfW Gründerdarlehen in Nordrhein-Westfalen und bundesweit:
Düsseldorf: 0211 – 911 82 196
Bochum: 0234 – 931 02 37
oder unter imc-services.de KfW Gründerkredit Startgeld (http://www.imc-services.de/kfw-Gruenderkredit-startgeld.php)