Zum Beschluss des Bundeskabinetts, das
Modellvorhaben „Begleitetes Fahren ab 17“ in Dauerrecht zu
überführen, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Max Lehmer:
Gute Nachrichten für alle Verkehrsteilnehmer: Der Modellversuch
des Begleiteten Fahrens wird ab 2011 zur Regel. Junge Erwachsene
können mit dem sogenannten „Führerschein mit 17“ bereits vor dem 18.
Geburtstag Fahrpraxis gewinnen, wenn sie von einem über 30-jährigen
Beifahrer begleitet werden. Das ist nicht nur sehr praktisch für
junge Erwachsene, sondern erhöht auch die Sicherheit aller
Verkehrsteilnehmer. Auswertungen des jahrelangen Modellversuchs
zeigen nämlich eindeutig, dass junge Autofahrer weniger Unfälle
verursachen, wenn sie während der ersten Monate hinter dem Steuer
durch erfahrene Fahrer begleitet wurden.
Die Beteiligung an dem Modellversuch des „Begleiteten Fahrens ab
17″ war enorm hoch. Seit dem Start des Modellversuchs im Jahre 2004
haben bereits rund 380.000 junge Personen von der Möglichkeit des
Begleiteten Fahrens Gebrauch gemacht. Die Teilnehmerzahlen nehmen von
Jahr zu Jahr zu. Im Jahr 2008 nahmen bereits 25 % (Spitzenreiter
Bayern mit 42 %) aller Fahranfänger und Fahranfängerinnen der Klasse
B oder BE in Deutschland am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil. Bei den
jungen Fahranfängern, die ihren Kartenführerschein mit 18 oder kurz
danach erhalten haben, sind bereits diejenigen mit rund 55 %
(Spitzenreiter Bayern mit 69 %) in der Mehrheit, die am „Begleiteten
Fahren ab 17″ teilgenommen haben.
Die Ergebnisse des Modellversuchs bestätigen die Annahme, dass die
Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ das Anfängerrisiko bei
Eintritt in die Phase des selbständigen Fahrens deutlich absenkt:
Gegenüber den Fahranfängern, die auf herkömmliche Weise ihre
Fahrerlaubnis erwarben, begingen im ersten Jahr des selbstständigen
Fahrens die Teilnehmer am „Begleiteten Fahren ab 17“ insgesamt rund
20 % weniger Verkehrsverstöße und verursachten rund 22 % weniger
Unfälle.
In einem Antrag der Fraktionen CDU/CSU und FDP hatten wir die
Bundesregierung daher aufgefordert, das Modellvorhaben „Begleitetes
Fahren ab 17″ mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in das Dauerrecht zu
überführen. Den hierzu erforderlichen Gesetzentwurf hat der
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer nun vorgelegt.
Junge Erwachsene im Alter von 17, die über einen Führerschein
verfügen, erhalten somit ab 2011 bundesweit die Möglichkeit,
selbstständig ein Fahrzeug zu führen, wenn sie sich in Begleitung
eines erwachsenen Führerscheininhabers befinden. Diese Begleitperson
muss weiterhin über 30 Jahre alt sein, über mehr als fünf Jahre
Fahrpraxis verfügen und fest auf der vorläufigen Fahrerlaubnis
eingetragen sein. Der Führerschein mit 17 wird insbesondere jungen
Erwachsenen in ländlich geprägten Regionen zugutekommen, in denen das
Angebot an öffentlichem Personennahverkehr nicht so stark ausgeprägt
ist wie in den städtischen Ballungsgebieten.
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