Der in der parlamentarischen Sommerpause von
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner vorgelegte Änderungsentwurf
des deutschen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sieht
mit Änderung des §2 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 vor, angereicherte
Lebensmittel, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
pauschal nicht mehr als Lebensmittel gelten zu lassen, sondern im
europäischen Alleingang einer behördlichen Zulassungspflicht zu
unterwerfen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Büttner legte im Auftrag des NEM-Verbandes
mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von
Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten e.V. beim BMELV
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz) wie auch bei der Europäischen Kommission
Widerspruch ein. „Eine solche Verfahrensänderung bewirkt immense
Kosten im Hinblick auf die Produktregistrierung und behindert so die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produkte in einer
existenzbedrohenden Weise“, warnt Manfred Scheffler, Präsident des
NEM-Verbands. „Es ist der Verbraucher, der zwangsläufig die
Verteuerung von Produkten tragen muss, um einen erhöhten Bedarf an
Nähr- und Vitalstoffen in Mangelsituationen kompensieren zu können.
„Nach unseren Informationen nehmen etwa ein Drittel der deutschen
Bundesbürger in irgendeiner Form Nahrungsergänzungsmittel ein!“,
heißt es seitens des NEM-Verbandes.
Der Gesetzesentwurf verstößt laut Rechtsanwalt Dr. Büttner gegen
deutsche Rechtsprechung und bestehendes EU-Recht; „Pauschale
Verbotsvorbehalte sind laut aktueller Rechtssprechung des
Europäischen Gerichtshofes unzulässig“ (Büttner, Comed 08/10, S.
98-99; www.nem-ev.de). Das europäische Recht unterscheidet nicht
zwischen „normalen Lebensmitteln“ einerseits und „angereicherten
Lebensmitteln“ andererseits. Zulassungspflichtig sind nur solche
Zusatzstoffe, die aus technologischen Gründen eingesetzt werden,
nicht aber ernährungsphysiologische Stoffe. Nationale Gesetzgeber
dürfen auch nur im Einzelfall darstellen, ob aufgrund konkreter
Gesundheitsrisiken eine Zulassungspflicht für einen bestimmten Stoff
erforderlich ist. „Wir empfinden diesen Akt als wirtschaftlichen
Angriff auf die mittelständischen Produzenten und Distributoren von
Nahrungsergänzungsmitteln“, so Manfred Scheffler. In der Konsequenz
verringert sich das deutsche Produktangebot und die
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel. Der Verbraucher wird
in seiner Wahlfreiheit eingeschränkt, was ihn voraussichtlich in den
Internethandel treibt. „Wir wollen diesen Missstand öffentlich
machen, damit betroffene Verbraucher, Bürger und Unternehmer ihre
Meinung gegenüber politischen Instanzen und Bundestagsabgeordneten
Kund tun. „Wir hoffen, so Manfred Scheffler, „dass die
Bundestagsabgeordneten die Tragweite erkennen und die
Gesetzesänderung abgewendet werden kann.“ Die Kommentierungsfrist
beim BMELV ist bis 24. September 2010 verlängert worden.
Der NEM-Verband bietet hilfesuchenden Unternehmen Unterstützung
(Kontakt s.u.)
Hintergrundinformation:
Der NEM-Verband e.V. ist der größte europäische Verband
mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von
Nahrungsergänzungsmitteln und Gesundheitsprodukten. Er vereinigt mehr
als 120 Unternehmen in ganz Europa.
mehr Informationen:
http://www.presseportal.de/go2/LFGB_Novellehttp:/www.nem-ev.de
http://www.nem-ev.de/Buttner_2010-08.pdf
http://www.nem-ev.de/html/pressemitteilungen.html
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