„Das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem
Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz, das heute im
Bundestag verabschiedet wird, ist das größte und wichtigste
sozialpolitische Vorhaben der Koalition“, so Ulla Schmidt,
Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen
Bundestages.
Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung und am 13.
Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in New York
verabschiedet – also vor ungefähr zehn Jahren. Etwa seit dieser Zeit
wird in Deutschland auch über die Schaffung eines
Bundesteilhabegesetzes diskutiert. „Nun liegt es endlich vor und wird
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Das war lange
überfällig! Gut, dass das Bundesteilhabegesetz nun verabschiedet und
nicht erneut verschoben wurde. Denn es stellt einen weiteren Schritt
für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar“, so Ulla
Schmidt. Bis hierhin war es jedoch ein harter Kampf.
Seit den ersten Gesetzesentwürfen im Frühjahr dieses Jahres
protestierten bundesweit Menschen mit Behinderung und ihre Verbände
gegen die ursprünglich vorgelegten Entwürfe. Die Lebenshilfe hat mit
ihrer Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung bundesweit auf allen Ebenen,
mit über 150.000 Unterstützern für Verbesserungen an den Entwürfen
gestritten und letztendlich die Abgeordneten in vielen Punkten
überzeugt. Nach monatelangem Ringen liegen nun insgesamt 127
Änderungsanträge durch die Koalitionsfraktionen vor und erfüllen
wichtige Forderungen der Menschen mit Behinderung.
Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung,
endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die in
Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben und ihnen,
wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf die vollen
Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung geplant, die
aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde. Hier wird
die Lebenshilfe auch in der kommenden Legislaturperiode
weiterstreiten.
„Wir sind noch lange nicht am Ziel: Das Bundesteilhabegesetz kann
nur der Anfang sein. Jetzt kommt es für uns als Lebenshilfe darauf
an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten –
damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für
Menschen mit Behinderung verbessern“, so Ulla Schmidt.
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Kerstin Heidecke
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