Lausitzer Rundschau: Zum Vorteil des Bürgers Zum Streit um das Meldegesetz

Hand aufs Herz: Nur die wenigsten Menschen haben
wohl gewusst, dass staatliche Behörden seit Jahr und Tag persönliche
Daten verkaufen dürfen, wenn bestimmte Unternehmen daran Interesse
zeigen. Dieser Umstand mag die riesengroße Aufregung erklären, die
jetzt im Zusammenhang mit einer geplanten Neuregelung der laufenden
Praxis ausgebrochen ist. Dass die schwarz-gelbe Koalition dabei auch
noch eine denkbar schlechte Figur macht, erhöht den Empörungsfaktor
zusätzlich. Dabei ist es zunächst einmal gar nicht so ungewöhnlich,
wenn auch Regierungsvorlagen im parlamentarischen Verfahren noch
durch die eigenen Truppen verändert werden. Während einer
Haushaltsaufstellung zum Beispiel ist keine Zahl in Stein gemeißelt.
Denn im Grundsatz sieht sich beinahe jeder Finanzpolitiker im
Bundestag unabhängig vom Parteibuch als Sparpolitiker. Wenn sich die
Regierung allerdings ganz offiziell wünscht, ihr nun veränderter
Entwurf zum Meldegesetz möge in der Länderkammer scheitern, dann ahnt
man, dass etwas gehörig schief gelaufen sein muss, kurzum, die linke
Hand nicht wusste, was die rechte tat. Diesmal ist das freilich zum
Vorteil des Bürgers. Nach dem ganzen Tohuwabohu kann nur noch die für
ihn beste Lösung infrage kommen, nämlich die Einwilligungslösung bei
der möglichen Weitergabe seiner persönlichen Daten. Alles andere ist
politisch „verbrannt“. Aber vielleicht animiert die ganze Diskussion
ja auch dazu, die eigene Sorglosigkeit im Umgang mit persönlichen
Informationen zu hinterfragen. Um die gigantische Datensammelwut bei
Facebook & Co wird in der Öffentlichkeit jedenfalls deutlich weniger
Aufhebens gemacht als um eine verunglückte Vorlage zum Meldegesetz.

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