Lausitzer Rundschau: Unter Waffen Geiselnahme mit fünf Toten bei Zwangsräumung

Zwangsräumungen gehören zum täglichen Geschäft der
Gerichtsvollzieher in Deutschland. Nicht nur wegen Mietschulden, auch
nach gescheiterten Beziehungen werden Wohnungen manchmal per
Gerichtsbeschluss geräumt, wenn ein Partner nicht freiwillig
auszieht. In Karlsruhe endete dieser unerfreuliche, aber doch
alltägliche Vorgang am Mittwoch mit einem Blutbad. Ein Mann erschoss
seine Lebensgefährtin, den Gerichtsvollzieher, einen Schlosser und
den Wohnungseigentümer, bevor er sich selbst tötete. Der Schlosser
hinterlässt eine schwangere Frau und kleine Kinder. Wie mag nach
dieser Tat einem Gerichtsvollzieher oder dem Mitarbeiter eines
Schlüsseldienstes zumute sein, die heute oder morgen zu einer
Wohnungsräumung ausrücken müssen? Nicht nur Gerichtsvollzieher werden
immer wieder in hochemotionalen Konfliktsituationen gewalttätig
attackiert. Und Tote gibt es immer dann, wenn Schusswaffen im Spiel
sind. Im vorigen August erschoss ein Rentner in Nordrhein-Westfalen
einen Gutachter und zwei Rechtsanwälte, als das Haus seiner Tochter
zur Zwangsversteigerung geschätzt werden sollte. Im Dezember streckte
ein Mann in Baden-Württemberg den neuen Besitzer seines
zwangsversteigerten Hauses mit einer Schusswaffe nieder. In Landshut
schoss 2009 ein Mann im Gerichtssaal wegen eines Erbschaftsstreites
um sich: Zwei Tote und zwei Schwerverletzte waren die blutige Bilanz.
Die verwendete Pistole war eine von drei legalen Sportwaffen des
Schützen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte
damals an, sein Kabinett werde über eine Verschärfung der
Waffenkontrolle beraten. Beim Beraten ist es geblieben. Im Januar
erschoss ein Angeklagter im bayrischen Dachau im Amtsgericht einen
Staatsanwalt. Gerichte haben deutschlandweit in den vergangenen
Jahren ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht. Ohne Kontrollschleuse
können nur noch wenige Justizgebäude betreten werden.
Gerichtsvollzieher können ihr Gegenüber jedoch nicht durch die Tür
mit einem Metalldetektor überprüfen. Auch Jugendämter und Jobcenter
können nicht zu Hochsicherheitsbereichen ausgebaut werden. Dass
Einzelne in hoch emotionalen Konfliktsituationen dort gewalttätig
werden, kann niemand verhindern. Doch je mehr scharfe Waffen sich
legal in Privathand befinden, um so größer wird die
Wahrscheinlichkeit, dass es dabei Tote gibt, wie jetzt in Karlsruhe.
Vielleicht wird von der Politik nun wieder mal über das Waffenrecht
nachgedacht. Dass dieses Nachdenken Folgen hat, ist leider nicht zu
erwarten.

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