Lausitzer Rundschau: Nicht mehr in Stein gemeißelt Bundestag stärkt Rechte kleiner Parteien

Es passiert nicht häufig, dass der Bundestag
nahezu geschlossen an einem Strang zieht. Für die notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit zur Stärkung der Rechte kleiner Parteien hat
das Parlament jetzt eine Ausnahme gemacht. Und das ist auch gut so.
Wer bei Bundestagswahlen zugelassen werden will, muss sich einer
Anhörung vor dem Bundeswahlausschuss stellen. Dessen Urteil war
bislang sozusagen in Stein gemeißelt, denn ein Beschwerderecht sahen
die geltenden Spielregeln nicht vor. Sicher sind unter den Bewerbern
auch regelmäßig schräge Vögel. Für die letzte Bundestagswahl zum
Beispiel suchten Exoten wie die „Bergpartei“ oder die „Über-Partei
Deutschlands“ vergeblich auf die Wahlliste zu kommen. Trotzdem hatten
solche Entscheidungen immer ein Geschmäckle, weil im
Bundeswahlausschuss letztlich Vertreter etablierter Parteien über das
Schicksal nicht etablierter Gruppierungen bestimmen, und seien sie
auch noch so klein und unbedeutend. Durch den Beschluss des
Bundestages bekommen solche Vereinigungen nun ein Klagerecht vor dem
Bundesverfassungsgericht zugestanden. An der politischen Substanz
wird das sicher kaum etwas ändern. Trotzdem kann es kein Fehler sein,
die Entscheidung des Bundeswahlausschusses mit Rechtsmitteln zu
hinterfragen. Wer weiß schon, was aus der „Freien Union“ der
kurzzeitig populären CSU-Rebellin Gabriele Pauli geworden wäre, hätte
sie beim bundesweiten Urnengang vor drei Jahren antreten dürfen.
Überhaupt müssen Exoten nicht dauerhaft Exoten bleiben. Keine Partei
hat das zuletzt eindrucksvoller belegt als die Piraten. Mit ihrem
Votum haben die Abgeordneten des Bundestages zweifellos die
Demokratie im Land gestärkt.

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