Respekt. Das Verfassungsgericht bleibt seiner
Linie treu. Jetzt ist den Richtern also auch der Ermittler-Zugriff
auf Passwörter für E-Mail-Konten oder Informationen über IP-Adressen
ohne konkreten Tatverdacht ein Dorn im Auge. Ob bei der
automatisierten Kontrolle von Autokennzeichen per Videokamera, bei
den Vorschriften zur Online-Durchsuchung oder zuletzt bei der
Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur
Strafverfolgung, der Vorratsdatenspeicherung, Karlsruhe legt die
Hürden meist höher an, als es der Gesetzgeber tut. Das macht den
feinen, aber so relevanten Unterschied aus. Anders als die Politik
mitunter glaubt, kann es eben keinen Rechtsstaatsrabatt für
Kontrollsucht geben. Diese Botschaft verbindet sich mit allen
Urteilen, die die Richter zum Datenschutz gesprochen haben. Auch mit
dem von Freitag. Karlsruhe sieht sich als Korrektiv, damit der
Staat nicht zu einem zügellosen Datensammler wird. Das ist gut so.
Erst recht, wenn die Politik politisch immense handwerkliche Fehler
begeht.
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