Drogenkonsum und Ärztehopping im Luftverkehr
vorbeugen
Der Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
verabschiedet in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den Entwurf
eines 15. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nebst
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Hierzu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich
Lange, sowie der zuständige Berichterstatter Peter Wichtel:
„Bereits jetzt befindet sich die Sicherheit im Luftverkehr auf
einem sehr hohen Niveau. Mit den aktuellen Änderungen im
Luftverkehrsgesetz bauen wir dieses Niveau weiter aus.
Zukünftig soll es zum Beispiel stichprobenartige Alkohol- und
Drogenkontrollen unter ärztlicher Aufsicht geben, wie es in anderen
Ländern bereits gängige Praxis ist.
Durch die Einführung einer flugmedizinischen Datenbank wird zudem
dem sogenannten –Ärztehopping– noch besser vorgebeugt. Dabei muss vor
allem dem Datenschutz angemessen Rechnung getragen werden. Das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Pilot ist ein wichtiges Gut,
das erhalten bleiben muss. Jedoch kann die Untersuchung der
Flugtauglichkeit nur auf Basis vollständiger Informationen zu einem
verlässlichen Ergebnis kommen. Mit dem Gesetzentwurf haben wir eine
ausgewogene Lösung gefunden. Wir greifen damit auch Anregungen der
Task Force auf, die nach dem Germanwings-Unglück im vergangenen Jahr
eingesetzt wurde.
Beim Thema Hubschrauberlandeplätze war es uns wichtig,
Rechtssicherheit für die Piloten zu schaffen. Daher werden die
Kriterien festgelegt, bei denen so genannte –Landestellen von
öffentlichem Interesse– (Public Interest Sites) genehmigungsfähig
sind. Neu ist, dass diese Möglichkeit auch für Dachlandeplätze
bestehen soll. Gerade an Krankenhäusern ist das sinnvoll und trägt
dazu bei, die Rettungsketten in Deutschland sicherzustellen und die
schnelle und effektive medizinische Versorgung der Menschen zu
gewährleisten.“
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