Tabakerzeugnisgesetz schafft Rechtssicherheit für
die Wirtschaft
Am morgigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag in
2./3. Lesung das Tabakerzeugnisgesetz. Hierzu erklären die
stellvertretende Vorsitzende der AG Ernährung und Landwirtschaft,
Katharina Landgraf, und die Berichterstatterin für Tabak, Kordula
Kovac:
„Mit der Verabschiedung des Tabakerzeugnisgesetzes wird ein großer
Schritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland
gemacht. Mit den neuen Vorschriften wird es möglich sein, die
Menschen noch intensiver vor den Gefahren des Rauchens zu warnen. Das
Gesetz bietet einen guten Ausgleich zwischen Verbraucherbelangen und
Wirtschaftsinteressen.
Das Gesetz sieht erstmals kombinierte Warn- und Bildhinweise auf
Verpackungen, die sogenannten „Schockbilder“, vor, die 65 Prozent der
Verpackungsfläche einnehmen sollen. Daneben werden Zigaretten und
Tabak zum Selbstdrehen verboten, die ein charakteristisches Aroma
haben oder die in Filter, Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin
enthalten.
Erstmalig werden auch nikotinhaltige E-Zigaretten und
E-Wasserpfeifen geregelt. Neben Vorschriften zu Inhaltsstoffen,
Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Mitteilungspflichten
fallen die E-Zigaretten nun hinsichtlich der Werbeverbote unter die
für Tabakerzeugnisse geltenden Anforderungen. Hiermit wird eine bis
dato bestehende Gesetzeslücke geschlossen und dringend benötigte
Rechtssicherheit geschaffen.
Bei der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales
Recht haben wir uns an die Vorgaben aus Brüssel gehalten. Die
fristgerechte Umstellung der Produktion zum 20. Mai 2016 stellt
kleinere und mittelgroße Betriebe vor Herausforderungen. Aber eine
Fristverlängerung war in Brüssel nicht durchsetzbar. Das Paket hätte
neu verhandelt werden müssen. Durch die 1:1-Umsetzung vermeiden wir
zusätzliche Belastungen für die Tabak-wirtschaft. Außerdem haben wir
dafür gesorgt, dass die Exportklausel beibe-halten wird. Diese
erlaubt den Unternehmen auch zukünftig für ausländische Absatzmärkte
außerhalb der EU nach den dort geltenden Vorgaben zu produzieren.“
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