Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow: Markenzeichen für ein Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren!

Premiere für landesweites „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“

Düsseldorf, 22.03.2010
Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Ich bin sehr stolz, heute ist Premiere für mein landesweit einsetzbares Signet „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ vorzustellen. Es soll ein Markenzeichen in Nordrhein-Westfalen werden“, sagte die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute (22. März 2010) anlässlich der Vorstellung des „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ in Düsseldorf. „Das Thema Barrierefreiheit muss endlich zur Selbstverständlichkeit werden. Das Signet signalisiert schon an der Eingangstür: Dieses Gebäude ist für Menschen mit Behinderung gut nutzbar, weil sie auch mit Handicap gut hineinkommen und im Gebäude gut klarkommen. Ich danke den Vertretern der nordrhein-westfälischen Behindertenselbsthilfe und der „agentur barrierefrei nrw“ für die kompetente und tatkräftige Unterstützung bei der Entwicklung des Signets. Ich erwarte, dass die Kommunen und Selbsthilfeverbände das Signet jetzt als Chance begreifen und Gebäude und Einrichtungen vor Ort auszuzeichnen, die in Bezug auf die Barrierefreiheit einen guten Standard bieten. Die öffentliche Anerkennung des Eigentümers eines ausgezeichneten Gebäudes wird mit Sicherheit Ansporn für andere sein, selbst etwas zu tun.“
Das Signet wird in vier Kategorien verliehen: Barrierefrei bewegen, Barrierefrei orientieren, Barrierefrei hören, Barrierefrei erklären und verstehen. Für die Auszeichnung eines Gebäudes müssen bestimmte bauliche und gestalterische Kriterien erfüllt sein, die in einem besonderen Kriterienkatalog beschrieben worden sind. Der Grundgedanke des Konzepts lautet: Weg mit Stufen, Treppen, Stolperfallen und Ja zu großer Schrift, mehr Farbe und mehr Licht. Neben obligatorischen Grundkriterien müssen gebäude- bzw. einrichtungsspezifische Anforderungen erfüllt sein, um das Signet zu erhalten. Solche Anforderungen wurden z. B. für Geschäfte, Supermärkte, Kaufhäuser, Sparkassen, Banken, Postämter, Hotels und Schwimmbäder beschrieben. Das Signet wird auf Antrag verliehen. Die Prüfung der Vergabevoraussetzungen kann durch örtliche Selbsthilfezusammenschlüsse oder durch kommunale Einrichtungen erfolgen.
Angelika Gemkow: Das „Signet Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ ist eine besondere Auszeichnung. Ich hoffe, dass es fester Bestandteil in unserem Stadtbild in Nordrhein-Westfalen wird.“
Weitere Informationen zum Signet „Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren“ finden Sie im Internet unter www.lbb.nrw.de.

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