Der Bundesrat hat heute das Haushaltsgesetz 2010 akzeptiert, das ein Gesamtvolumen von 319,5 Milliarden und eine Nettokreditaufnahme von 80,2 Milliarden Euro festschreibt. Es kann damit wie vorgesehen rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Die Länder haben jedoch bereits in ihrer Stellungnahme vom 12. Februar 2010 betont, dass die Inkaufnahme dieser hohen Kreditaufnahme den Bund nicht von der Verpflichtung entbinde, im Sinne nachhaltiger und langfristig tragfähiger Haushalte die richtigen Weichenstellungen mit Blick auf künftige Generationen vorzunehmen. Zur Erfüllung der Anforderungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, vor allem aber zur Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse sei es erforderlich, die Neuverschuldung des Bundes in den Folgejahren zurückzuführen.
Der Bundesrat hatte auch seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass der Bund die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen in künftigen Bundeshaushalten ohne Lastenverlagerungen auf die Haushalte anderer staatlicher Ebenen realisiert. Neue Maßnahmen, die die Haushaltslage der Länder und Kommunen maßgeblich berühren, dürften die Länder nicht daran hindern, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Drucksache 144/10 (Beschluss)
Bundesrat
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