Ãœber 20 Millionen Menschen aus Drittstaaten leben in der Europäischen Union. Für ihr Kommen, Bleiben und Gehen gibt es Regeln – nationale und europäische. Brüssel ist gerade dabei, die europäischen zu ändern und hat einen neuen „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“ vorgeschlagen. Dieser soll die Außen- und die Entwicklungspolitik der EU enger verknüpfen mit dem Ziel, durch Verbesserung der Verhältnisse in Nicht-EU-Staaten die unkontrollierte Migration einzudämmen sowie andererseits erwünschte Zuwanderung nach Europa zu fördern, ohne dabei Kapazitäten in den Herkunftsländern zu zerstören – also gemeinsame Maßnahmen statt Abwehr, Braincirculation statt Braindrain. Auf dem Papier eine Win-win-Situation, in der Realität ein eher schwieriges Unterfangen.
Wer darf einreisen in die EU und für wielange? Wer soll kommen und wer muß aufgenommen werden? Wer darf zurückgeschickt werden und wohin? Wer darf die Familie zu sich holen und wer gehört dazu? Wer darf arbeiten und in welchem Beruf? Wer hat Anspruch auf soziale Hilfe und Anerkennung seiner Qualifikationen? Welche Grenzen dabei für Zuwanderer gezogen oder geschlossen, welche Brücken gebaut und Türen für sie geöffnet werden, darüber herrscht unter den EU-Staaten nicht immer Einmütigkeit, und mit Vorgaben aus Brüssel wird mitunter sehr kreativ umgegangen.
Beispiel Familienzusammenführung – geregelt durch eine EU-Richtlinie, die da besagt: Nicht-EU-Bürger, die Angehörige von rechtmäßig in der Europäischen Union lebenden Drittstaatsangehörigen sind, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der EU, wenn der Zusammenführende sich seit mindestens einem Jahr in der Union aufhält und begründete Aussichten auf ein Daueraufenthaltsrecht hat. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus die Erfüllung weiterer Bedingungen verlangen wie ausreichende Einkünfte, angemessene Unterkunft und Krankenversicherung sowie die Teilnahme an Integrationsmaßnahmen. Wie aber verhält es sich mit den vom deutschen Gesetzgeber geforderten Sprachprüfungen, die Ehepartner aus vielen, aber nicht allen Drittstaaten bestehen müssen, wollen sie ihrem oder ihrer Angetrauten nach Deutschland folgen. Die Sache ist strittig und wird wohl früher oder später vor dem Gerichtshof der Europäischen Union landen.
Auch die EU-Kommission hat gemerkt, daß die europäische Richtlinie den Mitgliedstaaten bei einigen Kann-Bestimmungen einen zu großen Ermessensspielraum läßt; dies gilt insbesondere in bezug auf die Zeit, die Drittstaatler abwarten müssen, bis ihre Familien nachziehen können. Aus diesem Grund will die EU-Behörde jetzt mit Hilfe einer bis Anfang März laufenden öffentlichen, jedermann zugänglichen Konsultation via Internet klären, ob die geltenden Regeln geändert bzw. klarer gefaßt werden müssen.
Das Spektrum der EU-Bestimmungen und -Aktivitäten auf dem Gebiet von Einwanderung und Eingliederung hat inzwischen ein beträchtliches Ausmaß erreicht und wird weiter wachsen. Der alle zwei Monate erscheinende „Europäische Informationsbrief Bildung & Beschäftigung“ des Berliner Verlags Europa-Kontakt geht in jeder Ausgabe in einem Sonderteil auf die wichtigen Entscheidungen und Vorhaben und die damit verbundenen Diskussionen und Dokumente der EU zum Thema Migration und Integration ein. Die aktuelle Ausgabe liefert u.a. eine Zusammenstellung aller Mitteilungen zu Migration, Flüchtlingsfragen und Asyl, die die Brüsseler Behörde in den letzten zehn Jahren verfaßt hat, und erläutert Gründe und Ziele der jetzigen Kurskorrektur bei der EU-Einwanderungspolitik.
Das aktuelle Heft beschäftigt sich zusätzlich mit der den Mindestlöhnen in Europa: In welchen EU-Staaten gibt es Mindestlöhne? Wie werden sie festgelegt? Wie sieht es in den Staaten aus, in denen es keine Mindestlöhne gibt? Zusätzlich bietet der Europäische Informationsbrief Bildung & Beschäftigung wie in jeder Ausgabe Informationen zu aktuellen EU-Förderprogrammen und Praktika bei EU-Institutioen.
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