Kritik an Landtagen wegen Zulagenpraxis / Bundesverfassungsrichter a.D. Hans-Joachim Jentsch: Urteil aus dem Jahr 2000 gilt auch für Fraktionen in Rheinland-Pfalz

Nach Überzeugung des früheren
Bundesverfassungsrichters Prof. Hans-Joachim Jentsch müssen sich die
Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags an das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (Az. 2 BvH 3/91) zur
Zulagenpraxis halten. Das sagte Jentsch im Interview mit dem
landespolitischen Magazin „Ländersache“ des SWR Fernsehens. Das
Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil von 2000 am Beispiel
von Thüringen Zulagen aus Steuermitteln an Funktionsträger wie
stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Ausschussvorsitzende für
verfassungswidrig erklärt. Prof. Hans-Joachim Jentsch hatte vor zehn
Jahren das Urteil als Bundesverfassungsrichter im Zweiten Senat mit
erarbeitet.

Dem SWR-Magazin „Ländersache“ sagte Jentsch auf die Frage, ob das
Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2000 auf Rheinland-Pfalz
übertragbar sei: „Nach meiner Ãœberzeugung eindeutig ja. Denn hier ist
ein Grundsatz unseres parlamentarisch-demokratischen Systems, der im
Grundgesetz angelegt ist, zum Ausdruck gekommen, und der gilt für den
Parlamentarismus in ganz Deutschland auf allen Ebenen.“ Dennoch
zahlen alle drei Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag Zulagen
an Funktionsträger. Insgesamt werden rund 330.000 Euro an Steuergeld
im Jahr für Zulagen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende und
Arbeitskreisleiter ausgegeben.

Im Interview mit der „Ländersache“ kritisierte Jentsch, dass sich
die Fraktionen in vielen Landtagen über das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts hinwegsetzen. Wörtlich sagte er: „Das ist
nicht besonders gerichtsfreundlich. Und das entspricht eigentlich
auch nicht dem Umgang von Verfassungsorganen untereinander, die ihre
Aufgaben wahrnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Aufgabe
wahrgenommen, um die Regelung des Grundgesetzes auszulegen. Wenn dann
Parlamente kommen und sagen: Solange wir noch nicht konkret
verurteilt worden sind, halten wir uns nicht dran, ist das eigentlich
ein Verfahren, dass einem rechtsstaatlichen Umgang doch nicht
besonders nahe kommt.“

Auf Anfrage des SWR-Magazins „Ländersache“ hat der
Landesrechnungshof von Rheinland-Pfalz erklärt, dass er
Funktionszulagen der Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag
nicht beanstande. Dies stehe jedoch unter dem Vorbehalt „einer
abschließenden Klärung der Rechtslage“. Bundesverfassungsrichter a.D.
Jentsch sagte dem SWR-Magazin „Ländersache“ hingegen im Interview:
„Ich denke, dass man die Aussage, hier ist noch etwas ungeklärt in
Bezug auf ein Land, so nicht hinnehmen kann. Richtig ist, dass außer
Thüringen noch kein Land verurteilt worden ist.“ Wenn nun Abgeordnete
gegen eine mit dem Urteil von 2000 nicht in Einklang stehende
Zulagenpraxis vor das Bundes- oder das Landesverfassungsgericht
gingen, bedürfe es laut Jentsch „keiner großen Prognosekraft,
vorauszusagen, dass sie damit Erfolg haben würden“.

Die Fraktionen verteidigen die Funktionszulagen vielfach mit dem
Argument, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und
Arbeitskreisleiter leisteten aufgrund ihrer Funktionen Mehrarbeit,
die auch entsprechend vergütet werden müsse. Dazu sagte
Bundesverfassungsrichter a.D. Jentsch dem SWR: „Dies ist abgedeckt
mit den Diäten, und wenn die Diäten nicht ausreichen, um diese
Tätigkeiten abzudecken, dann sollten die Parlamentarier wirklich den
Mut haben, dafür einzutreten, dass ihre Diäten erhöht werden. Sie
sind – wenn man die Gehaltsstrukturen in unserem Lande nimmt –
wahrlich nicht üppig bei der Bedeutung ihrer Aufgaben, und da müssen
sie ansetzen.“

Auslöser der öffentlichen Diskussion um Zulagen an Funktionsträger
in den Landtagsfraktionen in Deutschland war ein Bericht des
ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ am vergangenen Montag, 20.
September 2010 im Ersten.

Zitate gegen Quellenangabe „Ländersache“ oder „SWR Fernsehen“
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Tel.: 06131/929-3351 an.