Viele Banken haben bei der Vergabe von Ratenkrediten immer Bearbeitungsgebühren von den Kunden kassiert. Der BGH hat aber nun entschieden, dass genau dieses Verhalten rechtswidrig ist. Denn die Gebühren können zulasten der Kunden gehen. Diese haben mit dem aktuellen Urteil nun die Option sich die gezahlten gebühren wiederzuholen. Es kann eine Rückforderung bis zum Jahr 2004 erfolgen. Allerdings sollten die Verbraucher nicht mehr lange warten. Denn mit Ende des Jahres erlöschen auch alle möglichen Ansprüche.
Unterschiedliche Höhen
Die meisten Verbraucher, die einen Ratenkredit bei einer Bank abgeschlossen haben, können nun mit einer Rückerstattung von mehreren Hundert Euro rechnen. Es gibt aber auch Einzelfälle, wo es um deutlich mehr geht. Laut Stiftung Warentest werden etwa 13 Milliarden Euro an die Verbraucher zurückfließen. Für Darlehen, die vor 2013 geschlossen wurden, erlischt am 31.12. 2014 der Anspruch. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr geltend gemacht werden. Entsprechend ist in diesem Fall ein schnelles Handeln erforderlich, sofern man die gezahlten Beträge auch erstattet haben möchte.
Mit professioneller Hilfe ans Ziel
Die Verbraucher können sich natürlich selbst an die Banken wenden und diese zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren auffordern. Meist ist dies aber mit einer Menge Ärger verbunden. Wer lieber gleich auf Nummer sicher gehen will, nimmt die professionelle Hilfe von Experten in Anspruch. Diese können Ihnen dabei helfen und auch Ihre Ansprüche durchsetzen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite.