Ganz anders sieht das hingegen aus, wenn es um ein Darlehen geht, das von einer Privatperson ausgezahlt wird. Wer sich unter Freunden nach einem Kreditgeber umsieht und dabei fündig wird, kann sich mit diesem auf Konditionen einigen, die im Einzelfall komplett individuell gestaltet werden können. Aus diesem Grund kann es sich in vielen Fällen lohnen, Freunde oder Bekannte nach einem Kredit zu fragen, schließlich kann sich ein solches Arrangement für beide Seiten durchaus lohnen. Während der Kreditnehmer in der Regel günstigere Zinssätze und bessere Bedingungen als bei einer Bank erhält, bekommt der Kreditgeber für sein Geld eine deutlich höhere Rendite als es bei vielen Geldanlageprodukten der Fall wäre.
Grundsätzlich gilt für solche Kredite im privaten Bereich das bürgerliche Recht, in dem keine detaillierten Vorschriften zur Form eines solchen privaten Darlehens enthalten sind. Im Prinzip muss es nicht einmal einen schriftlichen Vertrag geben. Fachexperten im Kreditwesen empfehlen, das man einen solchen Vertrag natürlich formulieren sollte, darin sollten neben dem Darlehensbetrag und dem Auszahlungsdatum auch die Laufzeit sowie die Bedingungen für die Rückzahlung enthalten sein. Damit erhalten beide Partner Sicherheit und gerade unter Freunden lassen sich Streitfälle auf diese Weise vermeiden.
Ein Punkt, bei dem es oft zu Streitigkeiten kommt, ist die Rückzahlung des Geldes. So kann der Kreditgeber im privaten Bereich verlangen, dass das Geld vorzeitig zurückgezahlt werden muss, wenn im Vertrag keine dementsprechenden Regelungen getroffen worden sind. Die entsprechende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besagt, dass die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, nach Ablauf dieser Zeit muss die gesamte Darlehenssumme auf einmal zurückgezahlt werden. Sind im Vertrag jedoch andere Regelungen bezüglich der Rückzahlung enthalten, gelten diese statt der im BGB enthaltenen Regeln.
Mit Blick auf die steuerliche Behandlung von Zinszahlungen aus einem privaten Kredit lässt sich sagen, dass diese Einkünfte für den Kreditgeber zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen. Sie müssen deshalb als Zinseinkünfte in der Steuererklärung genannt werden. Allerdings gilt für Darlehen, die innerhalb der eigenen Familie oder an andere nahestehende Personen vergeben werden, eine besondere Regelung. Wenn der Kreditnehmer die Zinsen dafür von der Steuer absetzen kann, muss der Kreditgeber diese mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden werden, da andernfalls die Steuern auf Kapitaleinkünfte deutlich niedriger wären.
Natürlich sollte man auch im privaten Bereich bei einem Kredit eine Sicherheitsleistung vereinbaren. Schließlich kann es durchaus sein, dass Freunde oder Bekannte sich andernfalls über eine nicht erfolgte Rückzahlung zerstreiten. Um derartige Probleme von vornherein zu vermeiden, sollten sich beide Vertragspartner darüber klar sein, dass alle finanziellen Fragen im Kreditvertrag geregelt sind und dieser unabhängig von den persönlichen Beziehungen gilt.
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