Zwei der verbraucherfreundlichsten Urteile wurden am 13.05.2014 vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt – die seither von den Banken von ihren Kreditnehmern erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren sind nicht zulässig. Mehr noch, Kunden können die unrechtmäßigen Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite mit einem Musterbrief zurückfordern, gleichgültig, wofür der Kredit verwendet wurde. Die Rückforderungen der Kreditbearbeitungsgebühren werden sich nach Informationen der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) im zweistelligen Milliardenbereich bewegen.
Jürgen Buck, der Finanzexperte der GVI erklärt, dass nach den Grundsatzurteilen des BGH die Rückzahlungsforderungen der noch nicht verjährten Kreditbearbeitungsgebühren ab Januar 2011 von den Karlsruhern Richtern nun grundsätzlich verbrieft sind. Lediglich welche Regelungen für langjährige Kreditverträge mit Abschluss und Zahlung der Kreditbearbeitungsgebühr vor dem 1. Januar 2011 gelten, wurde vom BGH noch nicht geklärt. Jedoch soll noch dieses Jahr in Karlsruhe darüber entschieden werden, führt Jürgen Buck
weiter aus.
Der Experte vermutet, dass die Banken und Sparkassen in naher Zukunft mit Erstattungsanträgen für Kreditbearbeitungsgebühren überschwemmt werden. Auch wenn bei älteren Kreditverträgen die Verjährungsfrist für Rückzahlungen noch nicht geklärt ist, sollten betroffene Verbraucher vorsorglich einen Antrag auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren stellen, lautet der Rat von Jürgen Buck.
Einen Musterbrief „Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren“ und weitere Informationen mit Fragen und Antworten stehen Betroffenen unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ unter „Kreditkartengebühren unrechtens“ kostenlos zur Verfügung.
Weitere Informationen unter:
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