Krankenkassen machenÜberschuss – zu Lasten der Versorgungssicherheit

„Anstatt immer höhere Überschüsse zu erzielen,
sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch die
Versorgungssicherheit in den Fokus nehmen“, kommentiert Dr. Hermann
Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes
der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), eine Pressemitteilung des
Bundesministeriums für Gesundheit. Darin wurde der Überschuss der GKV
für die ersten drei Quartale 2018 auf 1,9 Milliarden Euro taxiert.

So sind allein die Einsparungen, die die GKV durch Rabattverträge
erzielt hat, um 9 Prozent gestiegen. „Rabattverträge dürfen nicht
alleine Einsparungen zum Ziel haben. Krankenkassen müssen auch die
Versorgungssicherheit im Blick haben. Eine gesetzliche Vorgabe, dass
Krankenkassen mit mindestens drei Herstellern Rabattverträge
abschließen müssen, würde die Gefahr von Lieferengpässen verringern“,
ergänzt Kortland mit Blick auf das geplante „Gesetz für mehr
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV).

„Arzneimittel, bei denen ein Engpass in der Versorgung ein
besonderes Risiko darstellen würde, sollten grundsätzlich von
Ausschreibungen der Krankenkassen freigestellt sein. Dies betrifft
beispielsweise die Herstellung von Zubereitungen in der Onkologie.
Rabattverträge sind in diesem sensiblen Versorgungsbereich fehl am
Platz und stellen einen Nährboden für zukünftige Versorgungsengpässe
dar“, so Kortland weiter.

In den ersten drei Quartalen 2018 liegt die Steigerung der
Ausgaben für Arzneimittel (3,5 Prozent) unter der Steigerungsrate der
Gesamtausgaben der GKV (3,8 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Die
Gesamtrücklagen der GKV liegen nun auf einem Rekordniveau von 21
Milliarden Euro.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der
mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in
Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 420
Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter
beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die
verschreibungspflichtigen als auch die nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen
Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum
BAH.

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