Die Krankenkasse DAK verweigert pflegebedürftigen
Menschen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit medizinisch notwendige
längerfristige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darauf macht
der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
aufmerksam, dessen Mitglieder zahlreiche betroffene Patienten
versorgen. Stellt ein Hausarzt eine Verordnung häuslicher
Krankenpflege zur Unterstützung seiner Behandlung aus, wird diese
pauschal und ohne Angabe eines Grundes durch Sachbearbeiter der Kasse
offensichtlich regelhaft gekürzt und zeitlich befristet.
„Über Inhalt, Umfang und Dauer der Behandlung und diese
unterstützende Maßnahmen entscheidet laut Gesetz der Arzt. In
Einzelfällen kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst mit der
Überprüfung beauftragen, sie ist aber nicht befugt hier selbst
einzugreifen“, kritisiert die stellvertretende bpa-Landesvorsitzende
Ulrike Kohlhagen. „Nur der Arzt kann eine entsprechende Leistung
längerfristig für notwendig halten, weil er den Patienten kennt und
seinen Behandlungspflegebedarf einschätzen kann. Das hat die
Krankenkasse entweder zu akzeptieren oder den gesetzlich
vorgeschriebenen Weg einzuhalten.“ Die DAK bewilligt aber derzeit
Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal
verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat.
Anschließend fordert sie eine erneute Verordnung. „Diese Verkürzung
ist eine finanzielle und zeitliche Belastung für die Betroffenen, da
sie immer wieder, auch bei chronischen Dauererkrankungen, zum Arzt
gehen müssen, um eine Folgeverordnung zu erbitten. Obendrein kommen
dann auch noch mehrfache Zuzahlungen auf die Patienten zu“, erklärt
Kohlhagen.
Der bpa fordert die DAK auf, diese rechtlich unzulässige pauschale
Leistungsverkürzung ihrer Versicherten umgehend zu beenden und
ärztliche Verordnungen samt der verordneten Laufzeiten anzuerkennen.
„Hier trifft es Menschen, die sich nicht gut wehren können. Wer
langfristig auf pflegerische Versorgung angewiesen ist, möchte nicht
ständig unnötige Termine beim Arzt wahrnehmen oder sich mit der
Krankenkasse herumstreiten müssen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
400 in Mecklenburg-Vorpommern) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000
Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Sven Wolfgram, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle
M-V, Tel.: 0385/3992790