Selbstständige, die freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, müssen seit August 2009 bei der Krankenkasse einen neuen „Wahltarif Krankengeld“ abgeschlossen haben, um einen Anspruch auf Krankengeld zu besitzen. Dies ist bis spätestens Ende September möglich. Oder aber man entscheidet sich für den höheren Kassenbeitrag von rund 15,5 Prozent, in welchem der Versicherungsschutz für das Krankengeld wieder inbegriffen ist. Selbstständige sollten sich daher unbedingt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um den Krankengeldanspruch nicht zu verlieren! Besonders Versicherte mit Vorerkrankungen laufen der Gefahr entgegen, aufgrund der erforderlichen Gesundheitsprüfungen im Antragsverfahren im Nachhinein ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Aus der gesamten Debatte der Bundesregierung lässt sich folgende Erkenntnis ziehen: In Zukunft wird es immer mehr Einschränkungen im gesetzlichen Gesundheitssystem geben.
Das Informationsportal wissen-pkv.de rät daher Selbstständigen und Freiberuflern zur Aufbesserung des Versicherungsschutzes über eine separate Krankentagegeldversicherung.
Selbstständige und Freiberufler können sich als versicherungsfreie Personen zudem in einer privaten Krankenversicherung (PKV) absichern. Besonders für junge Selbstständige ist der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung in vielen Fällen vorteilhaft. Der Versicherungsschutz lässt sich an die Anforderungen von Selbstständigen und Unternehmern felxibel anpassen und die Krankentagegeldversicherung als fester Bestandteil der Vollversicherung kostengünstig integrieren.
Als besonderen Service können Selbstständige über wissen-pkv.de den Kontakt zu einem unabhängigen Versicherungsexperten herstellen, der aus dem Portfolio mehrerer privater Krankenversicherungsunternehmen das günstigste Angebot heraussuchen kann. Für den Interessenten ist dieser Service kostenlos und unverbindlich.