
Die auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz und Berlin hat ein Booklet „Das Anbieten von Apps für Smartphone und Tablet“ mit Rechtstipps veröffentlicht, die Anbieter von Apps für Smartphone und Tablet beachten müssen.
Der kostenlose Ratgeber entstand in Zusammenarbeit mit der tekit Consult Bonn GmbH und steht im pdf-Format zum Download auf der Kanzleiwebseite unter http://res-media.net/booklets bereit oder kann über die Infothek-App der Kanzlei bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden.
Rechtsanwalt Matthias Rosa ist Fachanwalt für IT-Recht bei RESMEDIA und hat in dem neuen Booklet zusammen mit der tekit Consult Bonn GmbH die wichtigsten Rechtstipps für Anbieter von Apps zusammengestellt. Die tekit ist ein Unternehmen der TÜV Saarland Gruppe und ein Kooperationspartner der Kanzlei RESMEDIA.
Das neue Booklet thematisiert u. a. die Pflichten des App-Anbieters bei der App-Entwicklung, die Impressumspflicht und den Datenschutz.
„Wir stellen etwa monatlich eine neues Booklet zu den wichtigsten Themen aus dem IT-Recht, dem E-Commerce und dem gewerblichen Rechtsschutz online. In diesem Monat geben wir App-Anbietern mit dem neuen Booklet Informationen an die Hand, mit denen die wichtigsten Rechtsfallen vermieden werden können.“, so Rechtsanwalt Matthias Rosa, der in der Kanzlei Spezialist für IT-Recht und E-Commerce ist.
Das kostenlose Booklet kann auf der Kanzleiwebseite unter www.res-media.net/booklets im pdf-Format herunterladen oder über die Infothek-App der Kanzlei unter www.res-media.net/app mobil gelesen werden.