Sehr geehrte Kollegen,
bitte beachten Sie, dass in der Ãœberschrift versehentlich
„Streikrecht“ anstatt „Streikverbot“ geschrieben wurden.
Es folgt die korrekte Pressemitteilung:
Ingrid Heckner und Wolfgang Fackler: Streikverbot für Beamte sichert
Funktionsfähigkeit des Staates / CSU begrüßt Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
„Beamte dürfen auch in Zukunft nicht streiken. Dass dies so ist
und auch so bleibt, ist gut für unser Staatswesen“, so die erste
Reaktion von Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für
Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag, auf die
heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Mit diesem
Urteil zum Streikrecht wird die Funktionsfähigkeit des öffentlichen
Dienstes – auch im Bildungsbereich – gesichert und das
Berufsbeamtentum gestärkt“, ergänzt die stellvertretende
CSU-Fraktionsvorsitzende Ingrid Heckner.
Eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt,
weil gegen sie eine Disziplinarmaßnahme wegen Teilnahme an einem
Warnstreik verhängt worden war. Sie berief sich dabei unter anderem
auf die Europäische Menschenrechtskonvention, wonach
Staatsbediensteten, die nicht der hoheitlichen Staatsverwaltung
angehören, ein Streikrecht zusteht.
„Eine verordnete Zweiteilung des Staatsdienstes in Beamte erster
und zweiter Klasse in Deutschland, also solche, die streiken dürften
und solche, die es nicht dürften, hätte massive Auswirkungen auf das
Gemeinwohl zur Folge gehabt. Und das hätte den Beamtenstatus für
Lehrkräfte gefährdet“, zeigt sich Fackler überzeugt. „Die ständige
und zuverlässige Einsatzfähigkeit von allen Beamtinnen und Beamten
ist für den Staat zwingend erforderlich“ so der CSU-Politiker weiter.
Dies lasse sich am Beispiel der Bediensteten im IT-Bereich
verdeutlichen, ohne die die gesamte Verwaltung nicht mehr
funktionieren würde.
Selbst ohne Streikrecht fänden die Belange der Beamten höchste
Beachtung und der Staat nehme gerade in Bayern seine Fürsorgepflicht
sehr ernst. Dies spiegele sich in Bayern unter anderem in attraktiven
Arbeitsbedingungen und der im Bundesvergleich besten Bezahlung wider.
„Sowohl der Staat als auch unsere Beamtinnen und Beamten kennen und
achten die gegenseitigen Rechte und Pflichten auch ohne Streikrecht“,
so Heckner abschließend.
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