
Viele Deutsche, die ihren Wohnsitz im europäischen Ausland oder in Deutschland haben, fragen sich, wie es nach dem neuen Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz mit ihren Vermögenswerten weiter geht. Manchen hat die Schweizer Bank gar das Konto gekündigt. Mit Hilfe der Fachleute bei Capital Reserve kann eine steuerlich günstige Alternativlösung gefunden werden.
Wer seine Gelder auf einer Schweizer Bank angelegt hat, ist nicht unbedingt ein Steuerflüchtling. Er nutzte vollkommen legale Möglichkeiten der Geldanlage und vertraute in den soliden Schweizer Franken, der sich auch in der Eurokrise als krisenfest und wertstabil erweisen hat. Wenn nun Konto Schweiz auf dem Merkzettel steht, überlegt man, ob eine freiwillige Selbstanzeige, eine anonyme Einmalzahlung oder eine Auflösung des Schweizer Kontos und eine anschließende Verlagerung der Vermögenswerte angebracht ist. Die Verunsicherung unter den deutschen Anlegern ist groß. Die Frage, welche Fristen bei welcher Lösung einzuhalten sind und wie man seine Vermögenswerte vor dem Wertverfall oder riskanten Transfer-Manövern bewahrt, brennt vielen deutschen Anlegern unter den Nägeln. Viele wenden sich an Capital Reserve, um das Dilemma um die Vermögensanlagen sinnvoll zu lösen.
Wer seine Vermögenswerte bei einer Schweizer Bank in Depots, Fonds oder Wertpapieren angelegt hat, ist von dem bilateralen Steuerabkommen betroffen. Wenn die Deutschen jetzt von ihrem Konto Schweizer Franken abheben möchten, um das Konto aufzulösen und die langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Schweizer Institut zu beenden, geht das nicht ohne weiteres. Man kann das gesamte Geld lediglich per Überweisungsauftrag auf eine andere Bank oder in ein anderes Land transferieren lassen. Ob das Ende der Geschäftsbeziehung mit den in Frage kommenden Schweizer Geldinstituten wegen der drohenden Regulation überhaupt nötig ist, erklären wir von Capital Reserve Ihnen gerne ausführlich. Mit dem Inkrafttreten des Steuerabkommens haben Sie insgesamt drei Wahlmöglichkeiten erhalten: Entweder lösen Sie Ihre Konten und Anlagen in der Schweiz bis zum 31.12.2012 auf oder Sie stimmen bis zum 31.5.2013 einer Nachversteuerung Ihres Vermögens zu. Ob für Sie die freiwillige Selbstanzeige in Frage kommt oder ob Sie lieber die anonyme Abgeltung als automatisch ausgeführte Alternativ-Möglichkeit der pauschalierten Nachversteuerung wählen sollten, klären wir mit den entsprechenden Fachleuten im vertraulichen Gespräch. Die Informationen für Österreicher finden Sie hier .
Falls Ihre finanziellen Mittel nicht rechtzeitig flüssig zu machen sind, hilft die gewählte Bank in der Schweiz nach Beantragung einer Fristverlängerung von bis zu acht Wochen, das gewählte Procedere korrekt abzuwickeln. Auch bei Kündigung Ihrer Konten seitens der Bank muss es zu keiner Katastrophe oder unbedachten Handlung Ihrerseits kommen. Vertrauen Sie jetzt auf die fachliche Kompetenz von Capital Reserve.
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