Konto für jedermann: Bundestag beschließt das Zahlungskontengesetz

Konto für jedermann: Bundestag beschließt das Zahlungskontengesetz
Konto für jedermann: Bundestag beschließt das Zahlungskontengesetz
 

Meist wurde Obdachlosen und Asylsuchenden das Recht auf den Zugang zu einem Bankkonto verweigert. Doch durch das neue Gesetz haben alle Verbraucher nun künftig das Recht auf einen Zugang zu einem Bankkonto mit den wichtigsten Funktionen.

Alle Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind in Zukunft dazu verpflichtet, auf Wunsch ein Basiskonto für Verbraucher einzurichten. Für Menschen ohne gesichertes Einkommen boten bislang nur die Sparkassen ein Bürgerkonto an.

Aus älteren Schätzungen geht hervor, dass bis zu eine Million Menschen in Deutschland keinen Zugang zu einem eigenen Girokonto haben. Durch die mittlerweile große Anzahl von Flüchtlingen erhöht sich diese Schätzung noch einmal. Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass man sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt sei, wenn man kein Zahlungskonto besitze und nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen könnte.

Nun können die Banken nur in Ausnahmefällen die Kontoeröffnung für jedermann verweigern. Dazu zählen bestimmte Straftaten wie beispielsweise Geldwäsche. Dies gilt auch dann, wenn die betroffene Person bereits ein Basiskonto hat.

So erhalten Selbstständige und Freiberufler zusätzliche Liquidität

Damit das Bankkonto von Freiberuflern und Selbstständigen auch immer gut gefüllt ist, hat die Elbe Finanzgruppe mit Rechnung48 einen deutschlandweiten Online Factoringservice für Selbstständige und Freiberufler konzipiert.

Mithilfe von Rechnung48 sind Freiberufler und Selbstständige unabhängig von den langen Zahlungszielen ihrer Auftraggeber. Rechnung48 kauft die offenen Rechnungen an. Innerhalb von 48 Stunden wird der Rechnungsbetrag abzgl. einer Servicegebühr von 3,97 % auf das angegebene Bankkonto ausgezahlt. In der Gebühr sind zusätzlich der Forderungsausfallschutz sowie das komplette Mahnwesen enthalten.