Kölner Stadt-Anzeiger: „Zahlung an Ernst verstößt gegen das Grundgesetz“ Staatrechtler von Arnim hält Fraktionsgeld für Linken-Chef für verfassungswidrig

Die Sonderzahlung der Linksfraktion an den
Parteivorsitzenden Klaus Ernst und ver-gleichbare Sonderzahlungen
anderer Fraktionen verstoßen nach Einschätzung des Staatsrechtlers
Hans Herbert von Arnim gegen das Grundgesetz. Dem „Kölner
Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe) sagte er, das Zubrot der Fraktion
an Ernst sei „hoch problematisch und objektiv verfassungswidrig“.
Ernst bekommt von der Partei 3500 Euro und von der Fraktion 1913 Euro
zusätzlich – jenseits der Abgeordnetendiät von 7668 Euro. Er gehört
dem Fraktionsvorstand als einfaches Mitglied an. Von Arnim be-zieht
sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000,
in dem es heißt: „Zulagen für die stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Geschäftsführer der
Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden verstoßen gegen die Freiheit
des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten.“
Die Richter warnten damals, durch zusätzliche finanzielle Anreize
entstünden zusätzliche Abhängigkeiten. Es dürfe aber nicht sein,
„dass das parlamentarische Handeln am Er-reichen einer höheren
Einkommensstufe ausgerichtet wird“. Von Arnim sagte dazu: „Es gibt
über Bund und Länder hinweg eine große Koalition des
Verfassungs-bruchs“. Möglicherweise liege „im Fall Ernst und in
ähnlichen Fällen Untreue vor.“ Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung
wies die Kritik gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ zurück: „Die
Fraktionen des Deutschen Bundestages können eigenständig die
Ausstattung ihrer Funktionsträger bestimmen.“

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