Der juristische Streit um die Abschiebeaktion des
islamistischen Gefährders Sami A. in seine tunesische Heimat erlebt
eine neue Wendung. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger (Montagausgabe) aus
NRW-Sicherheitskreisen erfuhr, besteht gegen den 44-jährigen
radikal-islamischen Salafisten-Prediger eine Wiedereinreisesperre.
Demnach hat das zuständige Ausländeramt Bochum über das
Landeskriminalamt NRW den mutmaßlichen Ex-Leibwächter Osama Bin
Ladens national wie auch für die europäischen Schengenstaaten zur so
genannten „Einreiseverweigerung“ ausschreiben lassen. Folglich ist
der abgeschobene Tunesier im Schengener Informationssystem für die
Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet. Nach
seiner Rückführung am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen den zuständigen Behörden in Bund und Land ein
„rechtswidriges Verhalten“ vorgeworfen. Zudem beschlossen die Richter
neben einem Abschiebungsstopp eine sofortige Rückführung des
Extremisten, da ihm in seiner Heimat womöglich die Folter drohe. In
Kürze will das Oberverwaltungsgericht Münster in dem Fall über das
Rückführungsverbot entscheiden.
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