
Hannover, 25.11.2013. In einem heute veröffentlichten Positionspapier bezieht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) Stellung zu den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen des Arbeitskreises Energie. Der VEA begrüßt darin die Ansätze der Verhandlungspartner zur Reform des energierechtlichen Rahmens, sieht jedoch vor allem die Aspekte einer europarechtlichen Absicherung, Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit der Vorhaben kritisch.
Darüber hinaus unterbreitet der Bundesverband konkrete Vorschläge für eine zielgerichtete und beihilfekonforme Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen in Deutschland. So schlägt der VEA das Kriterium der unmittelbaren und mittelbaren Teilnahme am internationalen Wettbewerb als Anwendungskriterium für die Besondere Ausgleichsregelung vor. Außerdem sollte aus beihilferechtlichen Gründen auch die Einschränkung auf das produzierende Gewerbe entfallen.
Weitere Informationen unter:
http://www.vea.de